Grippeimpfstoff 2019/20

Festpreismodell in Sachsen-Anhalt hinfällig

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Berlin -

Nach der Grippesaison ist vor der Grippesaison: Nachdem die Weltgesundheitsorganisation (WHO) vor kurzem ihre Empfehlung für die Komponenten der saisonalen Vakzine 2019/20 bekanntgegeben hat, kann mit dem Brüten der Ei-basierten Impfstoffe begonnen werden. Bislang sollten in Sachsen-Anhalt und der Region Nordost regionale Vereinbarungen einen Engpass verhindern. Weil nun im Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) auch die Vergütung der Vakzine geregelt ist, erklärt der Landesapothekerverband Sachsen-Anhalt die in der Grippeimpfstoffvereinbarung festgelegten Abrechnungspreise für hinfällig.

Zum 1. Mai soll das TSVG in Kraft treten. Das Gesetz sieht eine Regelung der Vergütung für die saisonalen Grippeimpfstoffe vor. Apotheker sollen künftig mit einem Euro pro Impfdosis und maximal 75 Euro pro Verordnungszeile zuzüglich Mehrwertsteuer vergütet werden. Die Hersteller sollen einen einheitlichen Abgabepreis sicherstellen, auf den dann die festgelegten Aufschläge berechnet werden können. Denn es gilt die Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV). Weil finanziell ein fester Rahmen steht, ist die Apotheke aus der Haftung raus. Außerdem wird die Versorgung auf mehrere Beine gestellt und könnte den Markt entspannen.

„Mit dem Inkrafttreten des TSVG werden die in unserer Grippeimpfstoffvereinbarung mit den gesetzlichen Krankenkassen vereinbarten Abrechnungspreise hinfällig.“ Es gelte dann der gesetzliche Abrechnungspreis für alle Grippeimpfstoffe, somit entfällt die Frage der Wirtschaftlichkeit, denn alle zugelassenen Vakzine wären wirtschaftlich gleichgestellt. Auch die Herstellerrabatte werden durch das Inkrafttreten des TSVG unzulässig, teilt der LAV mit.

In der vergangenen Saison setzte man in Sachsen-Anhalt analog zur Region Nordost (Berlin, Brandenburg und Mecklenburg Vorpommern) auf ein Festpreismodell. Die regionalen AOKen hatten mit den jeweiligen Apothekerverbänden Vereinbarungen getroffen. 10,95 Euro wurde pro Impfdosis vereinbart. Die Regionen waren in der Saison 2018/19 nicht von den regionalen Versorgungsproblemen betroffen.

In der kommenden Saison hält man in Sachsen-Anhalt jedoch weiterhin am bewährten Vorbestellsystem fest, denn Ziel ist die Versorgungssicherheit der Bevölkerung. Die Ärzte melden bis zu einem festgelegten Stichtag den Komplettbedarf an die Apotheke und reichen die zugehörigen Verordnungen im Rahmen des Sprechstundenbedarfs ein. So kann die Apotheke die Vorbestellungen rechtzeitig an die Hersteller melden und geht kein finanzielles Risiko ein, weil die Verordnungen bis 30. Juni 2020 gültig sind. Diese haben inzwischen die Vorbestellfristen um einen Monat auf den 30. April verlängert.

Ärzte können sowohl generische als auch namentliche Verordnungen ausstellen. Allerdings liegt dann die Verantwortung für die Wirtschaftlichkeit beim Mediziner. Wird produktbezogen der zellbasierte Impfstoff verordnet, ist nicht auszuschließen, dass der Arzt dies bei der Kasse rechtfertigen muss, wenn die Vakzine im Vergleich teurer ist. Denn bislang liegt noch keine offizielle Preisliste der Grippeimpfstoffe 2019/20 vor.

Die wirtschaftliche Bestellmenge pro Rezept beträgt maximal 250 Dosen. Liegt der Bedarf höher, sollen mehrere Rezepte ausgestellt werden. Möglich wäre laut LAV folgende Verordnung: „Grippeimpfstoff quadrivalent gemäß WHO-Empfehlung 2019/20 für Erwachsene und Kinder ab dem vollendeten neunten Lebensjahr, Menge Impfdosen“. Somit kann die Apotheke den Impfstoff auswählen. Eine namentliche Verordnung lässt jedoch keine Auswahlmöglichkeit offen. Der LAV weist darauf hin, dass die Verordnung möglichst generisch sein soll, so habe die Apotheke bei kurzfristigen Versorgungsengpässen die Möglichkeit, auf verfügbare Vakzine auszuweichen. Nasal zu applizierender Grippeimpfstoff für Kinder ist patientenbezogen zu verordnen. Hier ist keine Verordnung über den Sprechstundenbedarf zulässig. Ob die Verordnung zu Lasten der Kasse möglich ist oder ein Privatrezept ausgestellt werden muss, bestimmen die Kasse für sich.

Dem Vernehmen nach soll die AOK Nordost auch in der kommenden Saison am Festpreismodell festhalten. Allerdings kann die Kasse zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Auskunft geben.

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