Antidepressiva

Festbetragsgruppe für Venlafaxin

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Für Arzneimittel mit dem Wirkstoff Venlafaxin gibt es künftig eine Festbetragsgruppe. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hatte dies bereits im Juni beschlossen; nachdem das Bundesgesundheitsministerium (BMG) nun grünes Licht gegeben hat, tritt die Festbetragsgruppenregelung in Kraft. Ende 2008 war das Patent des Antidepressivums abgelaufen, seitdem gibt es zahlreiche Generika auf dem Markt.

Die Preise zum Originalpräparat Trevilor von Pfizer sind erheblich: So kosten Retardkapseln mit 150 Milligramm als N3 im Original knapp 300 Euro; die Generikaanbieter schwanken je nach Darreichungsform zwischen 50 und 100 Euro.

Alle auf dem Markt verfügbaren Präparate sollen nun in eine Festbetragsgruppe der Stufe 1 eingeordnet werden. In solchen Gruppen werden Arzneimittel mit denselben Wirkstoffen zusammengefasst. Ob Pfizer seinen Preis absenkt, bleibt abzuwarten: Bei Norvasc (Amlodipin) und Sortis (Atorvastatin) müssen Kassenpatienten die Differenz aus eigener Tasche zahlen.

Im Stellungnahmeverfahren war auf die unterschiedlichen Darreichungsformen verwiesen worden. Der G-BA kam jedoch zu dem Schluss, dass „keine hinreichenden Belege für unterschiedliche, für die Therapie bedeutsame Bioverfügbarkeiten - auch nicht aufgrund von verringerten Nebenwirkungen - vorliegen.“ Venlafaxin ist in den Wirkstärken 37,5 und 75 Milligramm als Tablette auf dem Markt; Retardkapseln und Retardtabletten gibt es mit 37,5, 75 und 150 Milligramm. AbZ hat auch Retardtabletten mit 225 Milligramm auf dem Markt.

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