Festbetrag für 2,1 Milliarden Euro APOTHEKE ADHOC, 10.10.2019 08:57 Uhr
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) will die TNF-alpha-Inhibitoren in einer neuen Festbetragsgruppe zusammenfassen. Mit einem Jahresumsatz von 2,1 Milliarden Euro dürfte das laut Dr. Christof Ecker von der Unternehmensberatung Ecker + Ecker die umsatzstärkste Festbetragsgruppe sein, die es jemals gegeben hat.
In die Festbetragsgruppe aufgenommen werden sollen:
- Adalimumab, enthalten in Humira
- Certolizumab pegol, enthalten in Cimzia
- Etanercept, enthalten in Enbrel
- Golimumab, enthalten in Simponi
Die Wirkstoffe seien pharmakologisch-therapeutisch vergleichbar und hätten denselben Wirkmechanismus: Als Inhibitoren des Tumornekrosefaktors alpha (TNF-alpha) binden an das proinflammatorisch wirkende Zytokin und neutralisieren dessen biologische Funktion, indem sie die Interaktion mit den zellständigen p55- und p75-TNF-Rezeptoren blockieren.
Darüber hinaus haben alle von der Festbetragsgruppe umfassten TNF-alpha-Inhibitoren aufgrund ihrer arzneimittelrechtlichen Zulassung in den Anwendungsgebieten „Axiale Spondyloarthritis, Psoriasis-Arthritis, rheumatoide Arthritis“ einen gemeinsamen Bezugspunkt, aus dem sich die therapeutische Vergleichbarkeit ergibt.
Therapiemöglichkeiten werden laut G-BA nicht eingeschränkt und medizinisch notwendige Verordnungsalternativen stünden zur Verfügung. Die Zulassung erlaube keinen Rückschluss darauf, dass eines der einbezogenen Fertigarzneimittel über ein singuläres Anwendungsgebiet verfüge.
Laut Anlagen zur Stellungnahme erzielt die vorgeschlagene Festbetragsgruppe 2018 mit circa 485.000 Verordnungen einen Umsatz von 2,14 Milliarden Euro. Mit den Wirkstoffen Adalimumab und Etanercept werden zwei der derzeit umsatzstärksten Medikament in die Festbetragsgruppe eingeschlossen.
Die gerade erst in Kraft tretende Festbetragsgruppe zu Etanercept soll zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der neuen Festbetragsgruppe der TNF-alpha-Inhibitoren außer Kraft gesetzt werden.
Nicht enthalten ist Infliximab, bekannt aus Inflectra, da der G-BA laut Ecker bedeutsame Aspekte in der Therapie sieht, die dem Einbezug in die Festbetragsgruppe der TNF-alpha-Inhibitoren entgegenstehen. Die bisherige Festbetragsgruppe für Infliximab wird somit beibehalten.