Festbeträge

Kassen: Apotheker müssen informieren

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Berlin -

Die Absenkung der Festbeträge wird morgen in den Apotheken zu vielen Diskussionen führen. Denn für viele bisher befreite Präparate fallen wieder Zuzahlungen an. Der GKV-Spitzenverband rät allen Kassenpatienten, ihren Apotheker gezielt nach Medikamenten ohne Eigenbeteiligung zu fragen. Dafür würden diese schließlich bezahlt.

Häufig gebe es für Patienten die Möglichkeit, auf andere Produkte oder Wirkstoffe umzusteigen. So gebe es individuelle Verträge zwischen Krankenkassen und Pharmaunternehmen, die zur Zuzahlungsbefreiung führten. Deshalb empfiehlt der GKV-Spitzenverband, in der Apotheke nach Alternativpräparaten zu fragen. „Auch für diese Beratung werden die Apotheker von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt.“

Außerdem spielen die Kassen den schwarzen Peter der Industrie zu: Die Anzahl der zuzahlungsbefreiten Medikamente ändere sich seit Jahren, aufgrund der häufigen Preisänderungen der Hersteller teilweise sogar im 14-Tages-Rhythmus. „Je nachdem, wie die Pharmaunternehmen in den nächsten Wochen und Monaten die Preise festlegen, sind mehr oder weniger Medikamente von Zuzahlungen befreit.“

Mit Inkrafttreten der Regelung im Juli 2006 waren rund 2100 Präparate von der Zuzahlung befreit, im Mai 2008 waren es knapp 13.000. Seitdem stürzt diese Zahl mit jeder Festbetragsanpassung ab, um sich dann über die Zeit zumindest teilweise zu erholen. Seit 2010 sinkt die Zahl in der Tendenz; jetzt wird ein neuer Tiefstand seit Herbst 2007 erreicht.

Nach Berechnungen des Deutschen Apothekerverbandes (DAV) geht die Zahl der zuzahlungsbefreiten Medikamente zum 1. Juli um mehr als ein Drittel von 4800 auf 3000 nach unten. Bei 33.000 Arzneimitteln unter Festbetrag sinkt die Zuzahlungsbefreiungsquote damit von fast 15 auf unter 10 Prozent. Im Durchschnitt fallen laut DAV pro Packung 2,60 Zuzahlung an. Mit 2 Milliarden Euro hätten die Patientenzuzahlungen im vergangenen Jahr einen neuen Höchststand erreicht.

Laut GKV-Spitzenverband sind derzeit rund 510 Millionen Arzneimittelverordnungen mit Festbeträgen belegt. Das entspreche rund 78 Prozent der Arzneimittelverordnungen und rund 39 Prozent des Ausgabenvolumens. Damit sparen die Kassen jährlich rund 7 Milliarden Euro ein.

Unter Umständen können auch Aufzahlungen anfallen, nämlich dann, wenn Hersteller die Preise für ihre Arzneimittel nicht auf Festbetragsniveau senken. Daiichi Sankyo und Berlin Chemie etwa verlangen für ihre Blutdrucksenker Olmetec und Votum (Olmesartan) weiterhin den alten Preis. Patienten müssen bis zu 86 Euro selbst zahlen. Auch Generikahersteller sehen sich teilweise außerstande, ihren Preis anzupassen. Für Eprosartan etwa gilt ab morgen ein Festbetrag von 30,33 Euro. Aristo, exklusiver Vertragspartner bei mehreren Kassen, senkt den Preis zwar, allerdings nicht bis auf das Festbetragsniveau, sodass eine Aufzahlung von 17 Euro anfällt.

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