Festbeträge: Hersteller hoffen auf Dauerlösung Patrick Hollstein, 17.05.2023 10:08 Uhr
Die Festbeträge für Antibiotika und Fiebermittel bleiben bis Jahresende außer Kraft, die plötzliche Verlängerung durch die Kassen kam überraschend. Beim Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) hofft man derweil auf eine dauerhafte Lösung.
„Wir begrüßen die politischen Bemühungen und die Entscheidung des GKV-Spitzenverbands, die Versorgung insbesondere mit Arzneimitteln für Kinder stabilisieren zu wollen und daher bestimmte Festbeträge bis zum Jahresende auszusetzen“, kommentiert der BPI auf Nachfrage. Allerdings sei es nicht überraschend, dass die erste befristete Aussetzung von Festbeträgen für drei Monate nicht zu einer nachhaltigen Veränderung des Angebots geführt habe. „Dies haben wir bereits im Januar prognostiziert.“
Mehrfach habe man schon darauf hingewiesen, dass sich die Folgen aus 13 Jahren verfehlter Sparpolitik nicht in drei Monaten beseitigen lassen. „Das Aussetzen von Festbeträgen für eine begrenzte Anzahl an Monaten kann kein wirksames Gegenmittel gegen die chronische Unterfinanzierung der Arzneimittelgrundversorgung sein, solange diese Entlastungsmaßnahmen nur für Kinderarzneimittel gelten – und nicht auch auf andere versorgungsrelevante Arzneimittel ausgeweitet werden.“
Um ein breites Therapieangebot zu erhalten, sei es wichtig, die Festbeträge mit Augenmaß zu regulieren. „Wenn diese zu niedrig sind, könnten sich pharmazeutische Unternehmen gezwungen sehen, Arzneimittel vom Markt zu nehmen, weil sie diese nicht mehr zu wettbewerbsfähigen Konditionen anbieten können.“ Damit sich grundlegend etwas ändere, müsse der Gesetzgeber schnell Rahmenbedingungen schaffen, die langfristig wirken und den Kostendruck in allen Bereichen der Grundversorgung senken. „Die pharmazeutische Industrie braucht Entlastung – dazu gehören faire Preise, die die enormen Kostensteigerungen decken und Anbietervielfalt zur schnelleren Kompensation von Marktschwankungen und regulatorische Flexibilität ermöglichen.“
Es sei zu hoffen, dass diese Themen im laufenden Gesetzgebungsverfahren noch ausreichend Berücksichtigung finden, damit sich das Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG) zu einem tragfähigen Lösungsmodell entwickele. „Unsere Vorschläge liegen auf dem Tisch“, so der BPI.