Arzneimittelkosten

Festbeträge für Asthmasprays

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Zum 1. November fallen zahlreiche Arzneimittel neu unter die Festbetragsregelung. Betroffen sind Präparate mit den langwirksamen Beta-2-Sympathomimetika Formoterol und Salmeterol, verschreibungspflichtige Paracetamol-Produkte sowie einige Antianämika. Der GKV-Spitzenverband erhofft sich Einsparungen von 55 Millionen Euro pro Jahr.

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hatte Anfang des Jahres beschlossen, eine Festbetragsgruppe für inhalative, langwirksame Beta-2-Sympathimimetika zu bilden. Sie umfasst aktuell nur Salmeterol und Formoterol. Für diese Asthmamedikamente gilt ab 1. November damit erstmalig ein Festbetrag.

Die Gruppe der Antianämika wurde ergänzt, sie umfasst nur die Wirkstoffe Darbepoetin alfa, Epoetin alfa, beta, delta und zeta sowie PEG-Erythropetine. Auch für verschreibungspflichtige Paracetamol-Präparate wird es ab 1. November erstmals einen Festbetrag geben. Die Einführung der Gruppe war notwendig geworden, nachdem Packungen mit mehr als 10 Gramm Paracetamol der Rezeptpflicht unterstellt worden waren.

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