Fertilitätsmedizin

Keine Befruchtung ohne Trauschein?

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Die Betriebskrankenkasse Verkehrsbau Union (BKK-VBU) will vom Bundessozialgericht (BSG) klären lassen, ob sie sich tatsächlich nicht an den Kosten einer künstlichen Befruchtung für unverheiratete Paare beteiligen darf. Die Kasse hat Revision gegen ein entsprechendes Urteil des Landesozialgerichtes Berlin-Brandenburg (LSG) eingelegt. Nun muss das BSG die Frage klären, ob ein Trauschein Voraussetzung zur Kostenbeteiligung an einer künstlichen Befruchtung sei.

Die BKK-VBU hatte im Mai 2012 ihre Kostenzuschüsse für eine Kinderwunschbehandlung erhöht und wollte sie auch unverheirateten Versicherten gewähren. Dem widersprach das Bundesversicherungsamt (BVA) als Aufsichtsbehörde der Kasse.

Dagegen hatte die BKK-VBU geklagt und vor dem LSG verloren. Die Begründung des Gerichts, die Leistungsausweitung sei gesetzlich auf Eheleute beschränkt, sei nicht nachvollziehbar, erklärte Vorstandsmitglied Andrea Galle. Deshalb werde jetzt die nächste Instanz angerufen.

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