In Westfalen-Lippe startet Anfang März mit leichter Verzögerung ein rund achtwöchiger Feldtest zur Erprobung des elektronischen Medikationsplans (eMP) und Notfalldatenmanagements (NFDM). Daran sind insgesamt 15 Apotheken, 75 Arztpraxen und ein Krankenhaus beteiligt, vornehmlich aus dem Münsterland. Eigentlich sollte der Feldversuch im Januar losgehen. Ist der Test erfolgreich, soll ab Mai der ePA und das NFDM bundesweit ausgerollt werden.
„Um diese beiden Anwendungen zukünftig bundesweit nutzen zu können, werden sie in einem ersten Schritt in einem realen Apotheken-, Ärzte- und Krankenhausumfeld erprobt“, erläutert Gabriele Regina Overwiening, Präsidentin der Apothekerkammer Westfalen-Lippe (AKWL). Der eMP und das NFDM sind die ersten freiwilligen medizinischen Anwendungen auf der Gesundheitskarte.
Sie eröffnen neue Möglichkeiten zur Verbesserung der Arzneimitteltherapiesicherheit: Mit dem elektronischen Medikationsplan können Medikationsdaten sowie medikationsrelevante Daten wie beispielsweise Allergien oder Nierenfunktionswerte eines Versicherten direkt auf der Karte gespeichert werden. Diese Informationen können durch alle am Medikationsprozess beteiligten Heilberufler mit dem Einverständnis des Versicherten eingesehen und bei Bedarf aktualisiert werden. Hierdurch soll die Kommunikation über verschiedene Berufsgruppen hinweg erleichtert werden.
Die Auswahl der beteiligten Apotheken und Arztpraxen erfolgte nach von der Gematik auf Bundesebene festgelegten Kriterien – mit dem Ziel, einen möglichst praxisnahen Feldtest umsetzen zu können. Zeitgleich erfülle der Feldtest den Zweck, die für den Anschluss aller Apotheken an die Telematikinfrastruktur erforderlichen Komponenten, E-Health-Konnektoren und Kartenlesegeräte, zu erproben und zu zertifizieren, so die AKWL. Der erfolgreich abgeschlossene Feldtest ist unter anderem Voraussetzung für die endgültige Zulassung des Konnektors.
Erst dann könne die flächendeckende Hardware-Ausstattung aller 19.000 Apotheken in Deutschland erfolgen. Das wiederum sei wichtig für alle Apotheken, denen bereits vor Zulassung immer wieder TI-Komponenten zum Kauf angeboten werden: „Die derzeit beworbenen Konnektoren sind aufgrund der nicht vorhandenen Zulassung auch nicht von den Refinanzierungsvereinbarungen erfasst und somit nicht von der GKV erstattungsfähig“, warnt die Kammerpräsidentin vor „Spontankäufen“.
Die AKWL weist darauf hin, dass für die Nutzung der Telematikinfrastruktur in den Apotheken zwingend eine Institutionenkarte (SMC-B) sowie ein Apothekerausweis (HBA) erforderlich sind. Diese werden durch die AKWL auf Antrag an ihre Mitglieder herausgegeben. Bei der Produktion bedient sich die AKWL – ebenso wie alle anderen Kammern in Deutschland – sogenannter qualifizierter Vertrauensdiensteanbieter (qVDA), die über die notwendigen Zulassungen verfügen.
„Hierzu haben wir in den vergangenen Monaten die Herausgabeprozesse im Zusammenspiel mit den qVDA entwickelt und umgesetzt und geben jetzt zum Start des Feldtests die Karten an die teilnehmenden Apotheken heraus“, so Overwiening. Die Ausstattung aller Apotheken mit SMC-B und HBA werde dann begleitend zum bundesweiten Roll-out der Komponenten der Telematikinfrastruktur erfolgen.
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