Fehlende Berufshaftpflicht kann Approbation kosten Benjamin Rohrer, 24.04.2012 14:07 Uhr
Die Unionsfraktion will die Rechte von Patienten stärken, die durch einen Ärztefehler geschädigt wurden. Dies geht aus einem Positionspapier der CDU/CSU-Gesundheitsexperten hervor, mit dem die Fraktion das von der Koalition anvisierte Patientenrechtegesetz ergänzen will. Ähnlich wie bei der AIDS-Stiftung sollen Patienten unterstützt werden, die „in einer aus dem Schaden entstandenen schwierigen Lebenslage sind und zum Beispiel schnelle finanzielle Hilfe brauchen“.
So soll auch Geschädigten geholfen werden, wenn ein Ärztefehler nicht gerichtlich nachweisbar ist. Die Betroffenen sollten die Hilfen unbürokratisch bei der Stiftung beantragen. Der Union will zudem eine schnellere Entschädigung der Opfer bewirken, bei denen es zu langen Streitfällen zwischen Versicherungen gekommen ist.
Für den Fall, dass Ärzte nicht ausreichend versichert sind, will die Union die Versicherungen zur Kasse bitten: Diese sollen in einen „Rückversicherungsfonds“ einzahlen; im Falle eines „nicht versicherten“ Behandlungsfehlers könnte den Patienten so eine Entschädigung garantiert werden.
Gleichzeitig sollen für Ärzte jedoch strengere Versicherungsregeln eingeführt werden: Derzeit müssen die Mediziner ihre Berufshaftpflicht nur einmal nachweisen, wenn sie sich bei der Kammer anmelden. In Zukunft sollen die Mediziner aber beispielsweise auch nach einem Wechsel des Aufgabenbereichs einen Versicherungsnachweis vorlegen müssen. Sollten die Ärzte die neuen Regeln nicht einhalten, fordert die Union Sanktionen bis hin zum Entzug der Approbation.
Weiterhin fordern die Gesundheitsexperten von CDU/CSU, dass Patientenvertreter ein Stimmrecht im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) erhalten. Bislang sind die Vertreter zwar in jedem Ausschuss vertreten, dürfen aber nicht mit abstimmen. Das Mitbestimmungsrecht solle sich aber nur auf Verfahensfragen beziehen, heißt es im Unionspapier.
Mit Blick auf die Kritik an den so genannten „IgeL-Leistungen“ fordert die Union, dass Ärzte ihre Patienten beim Angebot einer solchen Leistung künftig einen schriftlichen Vertrag vorlegen. Die Patienten sollen die Kosten einwilligen und darüber informiert werden, wenn die Maßnahme aus medizinischer Sicht eigentlich nicht notwendig wäre.
Gemeinsam mit dem Bundesjustizministerium (BMJ) hatte das Bundesgesundheitsministerium (BMG) im Januar einen ersten Entwurf für das Patientenrechtegesetz vorgelegt. In den kommenden Monaten soll das Vorhaben in Bundestag und Bundesrat diskutiert werden; das Inkrafttreten ist für Januar 2013 geplant.