Drei Jahre ist es her, dass die FDP anregte, die Legalisierung von Cannabis als Freizeitdroge mit Modellprojekten zur Abgabe in Apotheken zu erproben. Geschehen ist dahingehend bisher fast nichts. Nun sind die Liberalen den nächsten Schritt gegangen: Sie haben einen Antrag zur Legalisierung von „Genusscannabis“ eingebracht. Demnach sollen alle volljährigen Bürger:innen Cannabis in Apotheken und lizensierten Geschäften kaufen können.
Die Legalisierung ist längst nicht mehr das Nischenthema, das es noch vor Jahren war: Grüne, Linke und FDP plädieren für die Freigabe, in der SPD wächst die Zustimmung dafür ebenfalls kontinuierlich, erste Landesverbände haben dahingehend bereits Stellung bezogen. Kommt nach den Wahlen im September eine grün-schwarze Bundesregierung zustande – was derzeit vielen als realistischstes Szenario gilt – könnte das Thema schnell an Fahrt gewinnen. Fast auf den Tag ein halbes Jahr vor der Bundestagswahl ist die FDP nun mit einem eigenen Gesetzesantrag vorgeprescht und setzt darin auf die Beratung aus der Apotheke.
„Cannabis soll nicht frei verkäuflich sein, sondern nur in Apotheken und speziell lizensierten Geschäften“, heißt es darin. „Dies müssen keine reinen Cannabis-Geschäfte sein, sondern können auch andere Geschäfte sein, wenn entsprechend fachlich geschultes Personal den Verkauf übernimmt und der Jugendschutz durch das Personal wirksam kontrolliert wird.“ Dabei solle der maximale THC-Gehalt auf wissenschaftlicher Grundlage gesetzlich festgelegt werden. „Zudem müssen der THC-Gehalt und die enthaltenen Mengen weiterer gesundheitsgefährdender Zusatzstoffe auf Verkaufsverpackungen in gut lesbarer Größe ausgewiesen werden.“ So etwas wie „Light“-Produkte oder Cannabis-Produkte mit der Beimischung von Geschmacksstoffen soll nicht zum Verkauf oder Konsum zugelassen werden.
Die Besteuerung des freigegebenen Cannabis will die FDP anhand des THC-Gehalts festlegen, sie soll bei 10 Euro pro 100 Milligramm THC liegen und jährlich in Höhe der Inflationsrate angepasst werden. Außerdem solle die Möglichkeit geschaffen werden, Genusscannabis in Deutschland anzubauen. „Abweichend von den bestehenden Regelungen für Medizinalcannabis soll Genusscannabis in speziell gesicherten Gewächshäusern angebaut werden dürfen. Der Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen soll zugelassen werden, sofern dies mit EU-Recht vereinbar ist.“ Produkte auf Basis von synthetischem THC sollen denselben Regelungen unterliegen wie pflanzliche Cannabis-Produkte.
Die FDP begründet ihre Forderung nach einem Cannabis-Freigabe-Gesetz, das die Bundesregierung laut Antrag bis zum 31. Mai auf den Weg bringen sollte, explizit mit dem Kinder- und Jugendschutz. „Mehr als vier Millionen Menschen in Deutschland konsumieren Cannabis. Damit ist die Repressionspolitik der Bundesregierung gescheitert“, erklärt FDP-Gesundheitspolitiker Dr. Wieland Schinnenburg. „Der Konsum jeder Droge birgt Gesundheitsgefahren. Die Erfahrungen mit Cannabis aus anderen Ländern zeigen allerdings, dass ein verantwortungsvoller Umgang mit Cannabis möglich ist.“ Die jetzige Repressionspolitik verhindere allerdings einen konstruktiven und verantwortungsvollen Umgang mit Cannabis, so der Antrag der Fraktion: „Statt des bewussten Wegschauens der Repressionspolitik sollte bei Cannabis vielmehr genau hingeschaut werden, wie der Gesundheits- und Jugendschutz wirksam verbessert werden kann.“
Kernproblem sei dabei der Schwarzmarkt, denn: „Ein Dealer ist nicht am Gesundheits- oder Jugendschutz interessiert, sondern an Verkäufen.“ Deshalb würden neben Cannabis auf dem Schwarzmarkt meist auch andere, härtere Drogen angeboten, wodurch das Risiko steige, dass Cannabis zur Einstiegsdroge wird. Diese Gefahr könnte demnach durch eine legale kontrollierte Abgabe vermieden werden. Außerdem würden durch steigende und den Konsumenten unbekannte THC-Gehalte sowie durch gesundheitsschädliche Beimischungen zusätzliche Gefahren drohen. „Dieses Risiko könnte durch eine legale kontrollierte Abgabe vermieden werden.“
Die Repressionspolitik steigere aber nicht nur die Risiken für die Konsumenten, sondern belaste auch den Staat erheblich: 64 Prozent der Ermittlungsverfahren im Betäubungsmittelbereich seien Cannabisdelikten zuzuordnen. Die freiwerdenden Kapazitäten von Polizei, Staatsanwaltschaften und Justiz könnten stattdessen genutzt werden, um die organisierte Kriminalität besser zu bekämpfen – ganz abgesehen von den Einnahmen durch die Besteuerung von Cannabis. „Statt dem organisierten Verbrechen weiter hohe Einnahmen aus Cannabis-Verkäufen zu ermöglichen, könnte der Staat das Geld in eine bessere Präventions- und Suchthilfearbeit investieren“, fordert Schinnenburg.
APOTHEKE ADHOC Debatte