Sterbehilfegesetz

FDP weist Spahn-Kritik zurück dpa, 01.08.2012 17:56 Uhr

Berlin - 

Die FDP hat die Bedenken am Gesetzentwurf zum Verbot der gewerblichen Sterbehilfe zurückgewiesen. Die Kritik von Seiten der Union und der Ärzteschaft sei substanzlos, sagte der rechtspolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Christian Ahrendt. Er reagierte damit auf Vorwürfe der Ärzte und der Union. Deren gesundheitspolitischer Sprecher, Jens Spahn (CDU), hatte den Entwurf als inakzeptabel bezeichnet.

Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, soll der Entwurf laut Ahrendt diejenigen bestrafen, die Hilfe zum Suizid anbieten, um damit Gewinne zu erzielen. In Absatz 2 des Entwurfs heißt es, dass neben einem Angehörigen auch eine andere dem Suizidwilligen nahestehende Person straffrei bleibt, wenn sie Hilfe bei einer Selbsttötung leistet. An dieser Stelle sei von Ärzten und Pflegekräften nicht die Rede, so Ahrendt.

 

 

In dem Gesetzentwurf soll gewerbliche Sterbehilfe mit Haft bestraft, Sterbe-Beihilfe für Angehörige und andere nahestehende Personen jedoch straffrei bleiben. Wörtlich heißt es ergänzend dazu: „Auch Ärzte oder Pflegekräfte können darunter fallen, wenn eine über das rein berufliche Verhältnis hinausgehende, länger andauernde persönliche Beziehung entstanden ist, wie dies zum Beispiel beim langjährigen Hausarzt oder einer entsprechenden Pflegekraft der Fall sein kann.“

Ein Sprecher des Bundesjustizministeriums (BMJ) betonte, „neues Strafrecht wird eingeführt, kein Strafrecht abgeschafft“. Damit werde „mitnichten der gesamte Berufsstand der Ärzte straffrei gestellt“. Geregelt würden „Spezialfälle“ besonders enger und langer persönlicher Beziehungen, bei denen ein Beteiligter „dann zufällig auch Arzt ist“. Es gehe um äußerst schwierige rechtlich-moralische Fragen.

Der Entwurf sei derzeit in der Ressortabstimmung und „keine Herzensangelegenheit“ von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser- Schnarrenberger (FDP). Sie setze lediglich den Wunsch der Koalitionsspitzen um.