„Fremdbesitzverbot dient Patientensicherheit“

FDP: Vorfahrt für Ärzte, Auflagen für MVZ

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Berlin -

Mit ihrer demonstrativen Abkehr von den Apothekerinnen und Apothekern hat die FDP vor einigen Jahren viel Porzellan zerschlagen. Seit einiger Zeit wollen die Liberalen das Vertrauen von Pharmazeuten und anderen Heilberufe zurückgewinnen. Beim Parteitag wurde ein Antrag vorgelegt, mit dem die Freiberuflichkeit bei den Ärztinnen und Ärzten gestärkt und Investoren zurückgedrängt werden sollen. Einen Beschluss gab es dazu nicht, der vom Bundesfachausschuss Gesundheit eingebrachte Antrag wurde an den Vorstand verwiesen.*

Hintergrund für den Antrag „Sicherheit von Patientinnen und Patienten gewährleisten“ ist die Problematik, dass Arztpraxen insbesondere in lukrativen Fachbereichen zunehmend von Investoren aufgekauft und als Medizinische Versorgungszentren (MVZ) betrieben werden. Da der Kreis der Berechtigten schon eingeschränkt ist, wurden in den vergangenen Jahren häufig kleine Plankrankenhäuser aufgekauft und zum Kern von Praxisketten gemacht.

„Wir setzen uns weiter dafür ein, den freiberuflich selbstständigen Status von Angehörigen der Heilberufe auf allen Ebenen zu fördern“, so das Versprechen der Liberalen. Auch wenn MVZ grundsätzlich geeignet seien, einen Beitrag zur Versorgung gerade in strukturschwachen Regionen zu leisten, müsse das Missbrauchspotential beseitigt werden. Denn Freiberuflichkeit und Freiheit des diagnostischen und therapeutischen Handelns gingen Hand in Hand und hätten entscheidenden Anteil daran, dass Deutschland nach wie vor eines der besten Gesundheitssysteme der Welt habe. „Die freie und in allererster Linie dem Patientenwohl folgende Therapieentscheidung von Ärztinnen und Ärzten beziehungsweise Zahnärztinnen und Zahnärzten ist unbedingte Voraussetzung einer guten Gesundheitsversorgung.“

Vorfahrt für Ärzte

Mehrere Maßnahmen sind vorgesehen, um das Vordringen von Investoren im Gesundheitswesen zu verlangsamen: Bei der Auswahlentscheidung im Rahmen des Nachbesetzungsverfahrens von Vertragsarztsitzen soll „der Wille, einen Versorgungsauftrag freiberuflich selbstständig wahrzunehmen, als Entscheidungskriterium aufgenommen werden“. Sprich: Ärztinnen und Ärzte sollen im Verfahren einen kleinen Vorteil bekommen. Nicht gelöst wird dadurch allerdings das Problem, dass sie oftmals schon bei den Kaufpreisen gar nicht mithalten können.

Für „juristische Personen des Privatrechts, die Heilkunde anbieten“, also Kapitalgesellschaften als Trägern von Praxen und MVZ, soll zusätzlich ein Genehmigungsverfahren eingeführt werden: „Die Genehmigung ist zu erteilen, wenn die juristische Person nach ihrer Gesellschafterstruktur, ihrer Geschäftsführung und ihrer sächlichen und personellen Ausstattung die Gewähr für eine ausreichende medizinische Versorgung von Patientinnen und Patienten bietet.“

In einem Register sollen alle Informationen über die Unternehmen festgehalten werden; dort sowie allgemein im Rechtsverkehr sollen auch die wirtschaftlich Berechtigten kenntlich gemacht werden. Zuletzt hatte es Kritik daran gegeben, dass MVZ häufig unter dem Namen der ursprünglichen Inhaber weiter betrieben werden und für Patientinnen und Patienten nicht zu erkennen war, wer eigentlich dahinter steht.

Keine Geldabflüsse in Steueroasen

„Systemfremde Gewinnabflüsse“ sollen verhindert werden. Laut Antrag wurden drei Viertel der zwischen 2013 und 2018 übernommenen Einrichtungen und fremdkapitalfinanzierten MVZ von Fonds gekauft, die „Offshore-Standorte“ haben, also in Steuerpradiesen wie Guernsey, Jersey, Luxemburg oder auf den Cayman-Islands registriert sind. Nach Mitarbeitern oder Umsatz liegt der Anteil sogar bei 87 Prozent. „Die Versichertenbeiträge müssen aber möglichst vollständig für die Gesundheitsversorgung zur Verfügung stehen“, heißt es in dem Antrag, der ansonsten keine weiteren Details zu den diesbezüglichen Maßnahmen enthält.

Durch „geeignete Regelungen“ soll außerdem sichergestellt werden, dass die Beschränkung des Kreises der zur Gründung eines MVZ Berechtigten nicht durch gesellschaftsrechtliche Konstruktionen oder vertragliche Vereinbarungen umgangen wird. Krankenhäuser sollen nur noch in ihrem Einzugsgebiet weiter MVZ gründen dürfen und auch beschränkt auf die Fachgebiete, in denen das Krankenhaus selbst stationär an der Versorgung teilnimmt. Keine Auflagen soll es geben, wenn die Gründung „zur Beseitigung und Vermeidung von Unterversorgung in einem Planungsbereich“ erfolgt.

Strafe für Einflussnahme

Eine Einflussnahme der Träger auf die ärztlichen Entscheidungen soll ausgeschlossen und sanktioniert werden: „Bei missbräuchlicher Einflussnahme sollten Konsequenzen bis hin zum Widerruf der Genehmigung beziehungsweise der Entziehung der Zulassung möglich sein.“

Zu Apotheken gab es beim Parteitag keine Anträge, dafür zur Cannabis-Legalisierung, zum Fachkräftemangel bei Heilmittelerbringern, zu mehr Kassensitzen für Psychotherapeutinnen und -psychotherapeuten sowie zu digitalen Gesundheitsawendungen (DiGA) und zur Nutzung von Gesundheitsdaten.

* Anmerkung der Redaktion: In einer früheren Version dieses Beitrags hatte es geheißen, der Antrag sei verabschiedet worden. Tatsächlich wurde er an den Vorstand verwiesen. Wir bitten, diesen Fehler zu entschuldigen.

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