Krankenkassen

FDP setzt Kartellrecht für Kassen durch

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Berlin -

Nun also doch: Die Koalition will die Krankenkassen künftig dem Kartellrecht unterstellen. Das sieht der Entwurf der Bundesregierung zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hervor, dessen abschließende Beratung an diesem Donnerstag auf der Tagesordnung steht. Zuletzt hatte die Unionsfraktion eine solche Regelung blockiert.

Mit der GWB-Novelle soll das Bundeskartellamt ermächtigt werden, Absprachen von Krankenkassen zu verfolgen. Auch für die Fusionskontrolle wäre die Bonner Behörde dann zuständig. Außerdem könnten sich Kassen künftig gegenseitig wettbewerbsrechtlich abmahnen. Nur die im Sozialgesetzbuch vorgesehenen Kooperationen, etwa im Bereich der Festbeträge für Medikamente, sollen nicht verfolgt werden dürfen.

Insbesondere die CSU hatte die Novelle zuletzt stark kritisiert: Schwierigkeiten gebe es beispielsweise bei der Abgrenzung: Einerseits würden die Kassen zur Kooperation ermutigt, auf der anderen Seite sollten sie als Wettbewerber aber keine Absprachen treffen dürfen, so Unions-Fraktionsvize Johannes Singhammer (CSU). Der Gesundheitsexperte hatte zudem befürchtet, dass sich die EU in die Angelegenheiten der Kassen einmischen könne.

Warum die Koalition bei diesem Thema nun doch einen Konsens erreichen konnte, war nicht zu erfahren. Ein Sprecher von Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) sagte: „Die Befürchtungen von Opposition und CSU, dass dadurch die Kooperation von Krankenkassen gefährdet seien, sind aus der Luft gegriffen.“ Mit dem Gesetz würde der Wettbewerb zwischen den Kassen gestärkt, wovon letztendlich die Versicherten profitierten.

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