FDP legt Gesetz gegen Bon-Pflicht vor APOTHEKE ADHOC, 13.12.2019 15:00 Uhr
Die Gesetzgebungsposse um die Bon-Pflicht treibt immer mehr Blüten. Nachdem die Kritik aus Politik und Wirtschaft nicht abreißt, hat die FDP jetzt einen Vorstoß gewagt: Die Liberalen wollen mit einem eigenen Gesetz die ab Januar drohende Bonpflicht lockern – allerdings nur für Bäckereien.
Am Freitag brachte die FDP ihren Entwurf für ein „Gesetz zur Verhinderung einer Bon-Pflicht für Bäcker“ in den Bundestag. Durch das Gesetz soll die Abgabenordnung dahingehend geändert werden, dass Ausnahmen von der Belegausgabepflicht leichter ermöglicht werden. Möglich sind sie bereits jetzt, allerdings nur unter strikten Bedingungen: „Eine Befreiung kommt nur dann in Betracht, wenn nachweislich eine sachliche oder persönliche Härte für den einzelnen Steuerpflichtigen besteht“, heißt es dazu im Anwendungserlass zu §146a der Abgabeordnung (AO).
Bevor man sich zu früh freut, sollte man den Passus jedoch zu Ende lesen. „Die mit der Belegausgabepflicht entstehenden Kosten stellen für sich allein keine sachliche Härte im Sinne des § 148 AO dar“, heißt es da nämlich. „Die Befreiung von der Belegausgabepflicht setzt voraus, dass durch die Unterdrückung der Belegausgabe die Funktion der zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung nicht eingeschränkt wird.“ Tatsächlich sind aber schon bestimmte Bereiche systematisch von der Pflicht ausgenommen, beispielsweise Fahrscheinautomaten, elektronische Buchhaltungsprogramme oder Waren- und Dienstleistungsautomaten.
Die FDP will nun mit ihrem Gesetzentwurf erreichen, dass die Finanzbehörden beim Verkauf an eine Vielzahl von nicht bekannten Personen eine Befreiung von der Pflicht zur generellen Ausgabe von Belegen aussprechen können. „Bei Verkauf von Waren und bei der Erbringung von Dienstleistungen an eine Vielzahl von nicht bekannten Personen ist eine Befreiung von der Belegausgabepflicht zu erteilen, wenn die Besteuerung durch den Einsatz einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung nicht beeinträchtigt wird“, soll deshalb nach Willen der FDP deshalb §146a AO neu gefasst werden.
Am Freitag diskutierte der Bundestag den Gesetzentwurf. FDP-Politiker Christian Dürr kritisierte, mit der Bonpflicht zwinge die Bundesregierung allein die Bäcker fünf Milliarden Bons pro Jahr zusätzlich auszudrucken. Das ergebe die zweieinhalbfache Wegstrecke zum Mond. Zwar habe die GroKo gerade ein Bürokratieentlastungsgesetz auf den Weg gebracht – aber im nächsten Atemzug schaffe sie gleich neue Bürokratie. Die Belegausgabepflicht sei nach Maßnahmen wie Arbeitszeiterfassungsgesetz und Mindestlohndokumentationspflicht „der nächste Kalauer“ und eine „Politik des großen Misstrauens gegen den Mittelstand“.
Außerdem insinuierte Dürr, dass die SPD die Bonpflicht auch vorantreibe, um sich selbst zu bereichern. Es sei „interessant und bemerkenswert“, dass die SPD-Holding Deutsche Druck- und Verlagsgesellschaft (DDVG) zu fast 50 Prozent an einem Hersteller für Kassenbondruckmaschinen beteiligt sei. Die SPD hingegen verteidigte die Bonpflicht. „Mit der Belegpflicht kann eine Kassennachschau relativ leicht durchgeführt werden“, so die Abgeordnete Ingrid Arndt-Brauer. Damit werde jeder Vorgang dem Kunden mitgegeben. Und zu mehr Papierverbrauch müsse das nicht zwangsläufig führen, denn ein Beleg könne zum Beispiel auch auf eine Brötchentüte aufgedruckt werden. „Das Gute-Kassen-Gesetz braucht keine FDP. Es ist schon gut genug“, so Arndt-Brauer.
Der Bundestag hat den Gesetzentwurf im Anschluss an die Debatte darüber zur weiteren Beratung an den federführenden Finanzausschuss überwiesen. Das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen sieht allerdings auch noch viel weitreichendere Pflichten vor als die Belegausgabe an alle Kunden. Apotheken müssen ihre Kassen für die neuen Möglichkeiten der Prüfung seitens des Fiskus technisch hochrüsten, Kernstück ist die TSE-Modul (technische Sicherungseinrichtung), das alle Vorgänge der Kasse speichert. Weil die Zertifizierung der Technik aber in der Kürze der Zeit nicht umgesetzt werden konnte, wird bei Betriebsprüfungen bis Ende September 2020 nicht beanstandet.