Retaxationen

Haußmann fordert Heilung von Formfehlern APOTHEKE ADHOC, 03.03.2015 14:41 Uhr

Berlin - 

Der sozialpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion in Baden-Württemberg, Jochen Haußmann, hat seiner Forderung nach Korrekturen in der Retaxationspraxis der Krankenkassen noch einmal Nachdruck verliehen: „Ich bin entschieden der Meinung, dass es angemessene Möglichkeiten der nachträglichen Heilung von Formfehlern geben muss.“ In der Stellungnahme der Landesregierung auf seinen Antrag gegen Nullretaxationen wird das Problem aus seiner Sicht zu sehr herunter gespielt.

Fünf Liberale um den Abgeordneten hatten im Juli einen Antrag gestellt und die Landesregierung aufgefordert, sich zu den Folgen der Nullretaxationen zu positionieren. Anlass für ihn war eine Retaxation gegen eine Apothekerin in Höhe von 12.000 Euro wegen eines Formfehlers auf dem Rezept.

Haußmann führt an: „Man muss es sich einmal vorstellen: Da gibt im Notfalldienst ein Apotheker ein dringend benötigtes rezeptpflichtiges Arzneimittel ab, es fehlt auf dem Rezept eine Formalie, aber es handelt sich zweifelsfrei um die richtige Medizin – und dann bekommt der Apotheker von der Krankenkasse im schlimmsten Fall keinen Cent gezahlt.“ Laut Haußmann bedarf es klarer vertraglicher Regelungen zwischen den Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) und dem Apothekerverband.

Der Gesundheitspolitiker fordert: „Wenn ein Arzneimittel mit Rabattvertrag zum Beispiel gar nicht lieferbar ist, muss es möglich sein, dass ein entsprechend anderes und ebenso geeignetes abgegeben werden kann und bezahlt wird.“ Es sei nicht angemessen, dass bei der Abgabe des für den Patienten richtigen Arzneimittels die Krankenkasse aus Formgründen entscheiden könne, nichts zu zahlen.

Das Risiko dürfe nicht in vollem Umfang auf die Apotheker abgeladen werden, warnt der Abgeordnete. Das Problem der Null-Retaxationen sei allgemein wenig bekannt. Es sei auch schwer vorstellbar, dass aufgrund reiner Formfehler gleich die ganze Bezahlung abgesetzt werde, so Haußmann. Es könne aber für eine kleine Apotheke wirtschaftlich bedrohlich werden, wenn wie in Einzelfällen in Baden-Württemberg über 10.000 Euro nicht erstattet würden, weil die Krankenkasse die Kostenerstattung aufgrund von Formfehlern auf Null setze.

Haußmann mahnt, solche Risikoabwälzungen gefährdeten die Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln: „Denn wer könnte es verdenken, wenn im Zweifel versucht würde, die Abgabe zu vermeiden?“

In ihrer Stellungnahme zu dem Antrag der FDP hatte Gesundheitsministerin Katrin Altpeter (SPD) „keine Notwendigkeit für ein politisches Tätigwerden“ gesehen. Nullretaxationen seien kein Problem, eine Gefährdung der Arzneimittelversorgung insbesondere für den ländlichen Raum sei nicht zu erkennen. Altpeter räumte zwar ein, dass ein Apotheker „in eine Zwangssituation geraten kann“, wenn die Arzneimittelversorgung dringend, der verordnende Arzt aber nicht erreichbar sei. Als Lösung sieht sie klare vertragliche Vereinbarungen zwischen den Partnern.

Es obliege den Krankenkassen oder ihren Verbänden und den Apothekerverbänden, „partnerschaftlich vertragliche Regelungen“ zu verhandeln, so Altpeter. Bestehende Probleme seien unter Wahrung der beiderseitigen Verantwortung für die ordnungsgemäße Arzneimittelversorgung und des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes zu lösen. So solle auch „die Problematik der Retaxation thematisiert und einer expliziten Lösung zugeführt werden“.

Die FDP-Abgeordneten hatten im vergangenen Jahr Auskunft darüber gefordert, wie viele Retaxationen und Nullretaxationen es zahlen- und wertmäßig in den vergangenen fünf Jahren gegeben hat und welche „entsprechend unterschiedlicher Sicherheitsstufen differenzierte Formalien“ es bei der Verordnung von Arzneimitteln gibt.

Die Landesregierung sollte auch erklären, „inwiefern sie es für angemessen erachtet, dass vorliegende Formfehler dazu führen können, dass Apotheker nicht nur ihre Vergütung verlieren, sondern auch die vollständigen Arzneimittelkosten nicht erstattet bekommen und diese letztlich vollständig zulasten der Apotheke gehen, obwohl der Patient das richtige Arzneimittel erhalten hat“. Altpeter verwies auf die Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) aus dem Jahr 2013, nach der Nullretaxationen zum Berufsrisiko gehören.

Die FDP-Fraktion fürchtet außerdem um die flächendeckende Versorgung: Die Abgeordneten wollen wissen, ob für den ländlichen Raum ein ernstzunehmendes Risiko für die Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln im Land folgen könne. Die Landesregierung sollte bekannt geben, welche Schritte sie einleiten wird, „um die Problematik der Nullretaxationen wegen Formfehlern zu beheben“. Daraufhin verwies Altpeter auf die Selbstverwaltung.

Die FDP ist mit sieben Abgeordneten im baden-württembergischen Landtag vertreten. Seit 1948 bilden die Liberalen mit der Demokratischen Volkspartei (DVP) zusammen eine Fraktion. Seit der Landtagswahl 2011 sitzen die Liberalen auf der Oppositionsbank. Die Grünen stellen mit Winfried Kretschmann den Ministerpräsidenten.