Palliativversorgung

FDP für BTM-Überlassung

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Berlin -

Die FDP begrüßt die von der Koalition angestrebte Neuregelung, nach der Ärzte ihren Patienten in Notfällen Betäubungsmittel (BTM) überlassen dürfen. „Nach geltendem Recht muss ein Rezept geschrieben und das Medikament dann aus der Apotheke geholt werden. Am Wochenende und im ländlichen Raum ist dies für die Angehörigen oft schwierig, gerade wenn sie selbst hochbetagt sind“, so Michael Kauch, Berichterstatter der FDP-Fraktion für die Themen Palliativ- und Transplantationsmedizin.

 

Laut der von der Koalition verabschiedeten Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) sollen Ärzte BTM überlassen dürfen, wenn Patienten auf dem normalen Weg nicht rechtzeitig an ihre Arzneimittel kommen. Dadurch sollen in „palliativ-medizinischen Krisensituationen“ die Ärzte den „dringenden und kurzfristigen Betäubungsmittelbedarf“ decken können, heißt es in der Verordnung.

Der FDP-Politiker weist daraufhin, dass sich Ärzte oftmals rechtlichen Konsequenzen stellen müssen, weil sie BTM überlassen. Wie zuvor das Bundesgesundheitsministerium (BMG) kündigte auch Kauch an, dass für eine entsprechende Neuregelung auch das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) geändert werden müsse.

 

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