Parlamentarische Anfragen

FDP fragt Spahn nach Hotels und Helikoptern

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Berlin -

Von 2009 bis Ende 2013 führten die FDP-Politiker Philipp Rösler und Daniel Bahr das Bundesgesundheitsministerium. Jetzt fühlt die FDP-Bundestagsfraktion dem amtierenden Bundesgesundheitsminister auf den Zahn. Von Jens Spahn (CDU) verlangen die FDP-Parlamentarier detailliert Auskunft über die Reisekosten zwischen Berlin und Bonn, den beiden Amtssitzen des BMG. Zudem wollte die FDP-Fraktion wissen, wie viele Gutachten Spahn von externen Experten hat schreiben lassen. Viele, lautet die Antwort, nur zum Apothekenmarkt keines.

Seit dem Regierungsumzug von Bonn nach Berlin im Herbst 1999 unterhalten einige Ministerien zwei Amtssitze – einen in Berlin und einen zweiten in der alten Bundeshauptstadt Bonn. Dazu gehört neben dem Bundesverteidigungsministerium unter anderem auch das BMG. Das war schon zur Amtszeit von Rösler und Bahr so, ohne dass beide FDP-Minister daran etwas geändert hätten. Jahre später stellt die FDP-Bundestagsfraktion in ihrer Anfrage nun fest, „diese Aufteilung auf zwei Städte dürfte zu entsprechenden Reisekosten führen“. Diese würden aber im BMG-Haushaltsplan „nicht nachvollziehbar ausgewiesen“.

Daher will die FDP von Spahn wissen, wie viele Stellen und Organisations- und Unterorganisationseinheiten des BMG welchem Dienstort zugeordnet sind. Auskunft verlangt die FDP auch über die Reisekosten in den Jahren 2017, 2018 und 2019 für interne Dienstreisen. Denn beinahe täglich reisen BMG-Mitarbeiter zu Besprechungen von Bonn nach Berlin oder umgekehrt. Auflisten soll das BMG, ob die Fahrten mit Bahn, Flugzeug, Hubschrauber, PKW, Bus oder „Sonstige“ unternommen wurden, wie viele Kilometer dabei zurückgelegt wurden und welche Übernachtungskosten beim Pendeln angefallen sind.

„Welche Kosten sind dem BMG durch stornierte, umgebuchte oder nicht angetretene Dienstreisen in den Jahren 2017, 2018 und 2019 entstanden“, fragt die FDP. Auch für die Dienstwagen des BMG interessierten sich die Freien Demokraten. Sie fragen nach Anzahl, Fahrzeugtypen und Hersteller. Wissen will die FDP auch, ob es Verstöße gegen die Dienstwagenvorschriften gab. Zur Erinnerung: Vor der Bundestagswahl 2009 machte die damalige Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) mit einer Dienstwagenaffäre Schlagzeilen, weil sie sich mit ihrem Dienstwagen in den Urlaub nach Spanien fahren ließ. Zum Abschluss fragt die FDP, welche Maßnahmen das BMG ergreifen will, „um Dienstreisen insbesondere zwischen den einzelnen Standorten des BMG zu reduzieren?“

Bereits zuvor hat die FDP-Fraktion das BMG mit einem Fragenkatalog zu externen Studien gelöchert. Die FDP wollte wissen, wie viele Sachverständigengutachten, Evaluationen, Begleitforschungen, demoskopische Untersuchungen und Metastudien seit Oktober 2013 an welche Institutionen, zu welchem Gegenstand, mit welcher Laufzeit und welchem Budget beauftragt wurden. Der Zeitpunkt ist deshalb interessant, weil nach der Bundestagswahl im Herbst 2013 FDP-Minister Bahr seinen Stuhl im BMG an Amtsnachfolger Hermann Gröhe (CDU) abgeben musste.

Ob Bahr und Rösler besonders häufig externen Sachverstand bemühten, bleibt so im Dunkeln. Seit 2013 wurden vom BMG rund 300 externe Gutachten vergeben. Während der Amtszeit von Spahn stiegt die Anzahl der Aufträge deutlich an. Knapp 70 externe Studien starteten seit März 2018, das sind 25 mehr als im Durchschnitt der vorhergehenden Jahre.

Für knapp 93.000 Euro lief im April dieses Jahres beispielsweise ein Rechtsgutachten zum sozialdatenschutzrechtlichen Weiterentwicklungsbedarf im SGB V und SGB X im Hinblick auf Big Data an. 560.000 Euro kostet die Wissenschaftliche Kommission für ein modernes Vergütungssystem (KOMV). Ein KOMV-Begleitgutachten mit einem internationalen Vergleich der ambulanten ärztlichen Vergütung kostet weitere 100.000 Euro. 160.000 Euro bezahlte Spahn für ein Gutachten über die Situation der Hebammenversorgung in der klinischen Geburtshilfe. Verschiedene Gutachten bestellte das BMG zum Thema Pflege.

Überraschend: Trotz der anhaltenden politischen Probleme, eine praktikable Antwort auf das EuGH-Urteil vom 19. Oktober 2016 zur Arzneimittelpreisbindung für ausländische Versandapotheken zu finden, haben weder Amtsvorgänger Gröhe noch Spahn dazu externen Hilfe und Rat gesucht.

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