FDP-Fraktionschef Christian Dürr ist in der Frage einer allgemeinen Corona-Impfpflicht noch unentschlossen. Für Arbeitnehmer:innen in Einrichtungen, die besonders vulnerable Personengruppen betreuen und behandeln, wurde eine Impfpflicht bereits beschlossen.
„Ich habe mich in dieser Frage noch nicht entschieden“, sagte FDP-Fraktionschef Christian Dürr gegenüber dem „Handelsblatt“ in einem am Freitag veröffentlichten Interview. Er schaue sich Gruppenanträge aus allen Fraktionen dazu an. „Noch vor einem halben Jahr haben alle Parteien gesagt, dass eine Impfpflicht nicht ansteht. Ja, die Impfung ist das zentrale Instrument. Und deswegen müssen wir uns anschauen, welche Wege es gibt.“
Bereits beschlossen ist, dass Beschäftigte in Einrichtungen mit besonders schutzbedürftigen Menschen wie Pflegeheimen und Kliniken bis Mitte März 2022 nachweisen müssen, dass sie geimpft oder genesen sind. Über eine darüber hinaus gehende allgemeine Impfpflicht soll der Bundestag in freier Abstimmung ohne Fraktionsdisziplin erst noch entscheiden. Dürrs Vorgänger als FDP-Fraktionschef, der heutige Bundesfinanzminister Christian Lindner, hatte Anfang des Monats deutlich gemacht, dass er zu einer allgemeinen Impfpflicht tendiert.
Dürr bezeichnete es als „völlig legitim“, dass FDP-Abgeordnete um den Bundestagsvizepräsidenten Wolfgang Kubicki sich in einem Antragsentwurf gegen eine solche Pflicht positioniert haben. „Viele in der FDP zögern in der Frage noch. Es ist deswegen wichtig, dass wir im Parlament dazu eine transparente Debatte führen, die auch die Öffentlichkeit nachvollziehen kann.“ Dieses Vorgehen sei schon bei anderen medizinethischen Themen wie der Organspende und Sterbehilfe erfolgreich gewesen. „Da verbietet sich Parteipolitik. Hier muss jeder Abgeordnete nach seinem Gewissen entscheiden.“ Dürr betonte zugleich, die Voraussetzung für eine Impfpflicht sei genügend Impfstoff.
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