Die FDP setzt sich dafür ein, dass Ärzte ihren Patienten auch nicht verschreibungspflichtige Medikamente verordnen können. Die Bundestagsfraktion hat einen entsprechenden Antrag vorgelegt.
Der Antrag mit dem Titel „Verbesserung der Gesundheitsversorgung mit nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln“ sieht vor, dass OTC-Medikamente wieder in die Erstattung aufgenommen werden. Bis Ende Mai soll die Bundesregierung einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen.
Konkret soll der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) damit beauftragt werden, auch nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel für die Behandlung spezifischer chronischer Erkrankungen in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) aufzunehmen, sodass diese von Ärzten verordnet werden können. Außerdem soll die Erstattung für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr möglich sein statt wie bislang bis zwölf Jahre. Bei Entwicklungsstörungen soll die Altersgrenze von 18 auf 24 Jahre angehoben werden.
Außerdem sollen die Krankenkassen Arzneimittel zur Rauchentwöhnung erstatten, sofern diese im Rahmen einer Entwöhnungstherapie und unter ärztlicher Aufsicht eingesetzt werden. Schließlich sollen Arzneimittel, die vordergründig zur „Erhöhung der Lebensqualität“ dienen, nicht mehr kategorisch von der Versorgung ausgeschlossen werden. Hier soll auf Grundlage aktueller Erkenntnisse eine Neubewertung vorgenommen werden.
Zur Begründung führt die FDP-Fraktion an, dass auch nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel einen wichtigen Beitrag zur Therapie von Erkrankungen leisten können. „In vielen Fällen werden sie zu einer wirksamen Therapie benötigt, etwa in der Schmerztherapie oder bei vielen chronischen Erkrankungen.“
Nach wie vor gebe es nur wenige Ausnahmen, aktuell 44 an der Zahl. „Um die Versorgung zu verbessern und chronisch erkrankten Menschen eine bessere Behandlung zu ermöglichen, sollte der G-BA mehr Kompetenzen bekommen, um nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel in die GKV-Versorgung aufnehmen zu können.
Als einzige Fraktion habe die FDP 2004 gegen den Ausschluss gestimmt. Eine Aufnahme von nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln in die Versorgung könne in einigen Fällen aus medizinischen und wirtschaftlichen Gründen sinnvoll sein, etwa um das Ausweichen auf verschreibungspflichtige Arzneimittel zu verhindern oder um Menschen mit niedrigen Einkommen zu entlasten, die bei einer ärztlichen Verschreibung auf den Kauf von nicht verschreibungspflichtigen Medikamenten verzichten könnten, so die FDP.
Durch die Verordnung bis zum vollendeten 18. Lebensjahr will die FDP Familien entlasten und Folgeerkrankungen im Erwachsenenalter vermindern. Bei der Rauchentwöhnung könnten Gesundheitsrisiken in erheblichem Ausmaß vermindert werden, so die Fraktion. „Dies verbessert die Lebensqualität der betroffenen Menschen und entlastet die Krankenkassen von teuren Folgekosten für durch das Rauchen verursachte Erkrankungen.“
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