FDP: DS-GVO belastet Apotheken Lothar Klein, 28.06.2018 14:45 Uhr
Mit der Einführung der neuen Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) haben sich in Apotheken die Anforderungen an dem Umgang mit Daten erheblich verschärft. Das stellt viele Inhaber vor Probleme. Die FDP-Bundestagsfraktion will jetzt von der Bundesregierung wissen, ob sinnvoller Datenschutz mit der DS-GVO übers Ziel hinausgeschossen ist. Die damit verbundene Bürokratie und die hohen Bußgelder rufen bei FDP Zweifel hervor.
Obwohl die DS-GVO in vielen Bereichen keine oder nur geringe Neuregelungen mit sich bringe, sorge sie in letzter Zeit für Aufsehen. Grund hierfür sind für die FDP die Neuregelungen bei den Sanktionen, die deutlich ausgeweitet und erhöht wurden. Guter Datenschutz sei zwar von zentraler Bedeutung. Allerdings müsse bei der Datenverarbeitung Rechtssicherheit bestehen. „Eine Bürokratisierung des Datenschutzes mit immer höheren formellen Anforderungen und immer höheren Bußgeldern führt nicht unbedingt zu einem besseren Datenschutz, sondern zur Belastung von kleinen und mittleren Unternehmen sowie Praxen und Apotheken“, schreibt die FDP in der Begründung zur Anfrage.
Zudem bestehe die Gefahr von Abmahnwellen, welche auch nicht dem eigentlichen Ziel eines besseren Datenschutzes dienten. „Im Gesundheits- und Pflegebereich werden ständig sensible persönliche Daten verarbeitet. Von Rezepten über Röntgenbildern bis zu Krankheitsdaten müssen Praxen, Kliniken, Apotheken und Krankenkassen sowie Pflegeheime zur Behandlung und Versorgung von Patienten viele Daten erheben“, so die FDP. Welchen Einfluss die DS-GVO auf die Übertragung von Patientendaten zwischen verschiedenen Ärzten, Kliniken, Apotheken und Pflegeeinrichtungen und Krankenkassen hat, will die FDP wissen.
Bei Gesetzen muss die Bundesregierung stets eine Abschätzung der damit verbunden Kosten für Unternehmen und Bürger vornehmen. Daher fragt die FDP, welche zusätzlichen Kosten für Praxen, Kliniken, Apotheken, Krankenkassen durch die DS-GVO entstehen. Wissen will die FDP zudem, ob die neuen Bestimmungen Änderungen bei der Telematikinfrastruktur (TI) der Gematik erforderlich machen, um die Datenübertragung und Speicherung umzusetzen.
Und wie müssen die Heilberufe und Leistungserbringer mit den Patientendaten umgehen: Können Patienten in Zukunft Einspruch gegen die Nutzung, Speicherung und Übermittlung ihrer Behandlungsdaten einlegen und welche Folgen hätte dies? Müssen Ärzte, Krankenhäuser und andere die Behandlungsdaten weiter speichern, obwohl der Patient deren Löschung verlangt? Falls ja, wie lange müssen diese Daten gespeichert werden und wird dazu ebenfalls die Einwilligung der Patienten benötigt?
Unterschiedliche Auslegungen gibt es zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten. Die FDP will wissen, ob Praxen, Apotheken und weitere Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen mit weniger als zehn Mitarbeitern einen Datenschutzbeauftragten benennen müssen? Und welche Qualifikation muss ein Datenschutzbeauftragter in einer Praxis haben?
Ein Einschätzung möchte die FDP von der Bundesregierung erhalten, ob es durch die DS-GVO zu einer Abmahnwelle kommen kann, die Praxen, Kliniken, Pflegeeinrichtungen und Krankenkassen betreffen würde? Und wie stehe es mit dem Rechtsanspruch der Löschung personenbezogener Gesundheitsdaten und der Ansprüchen von Heilberuflern diese Daten zur Verteidigung von Rechtsansprüchen für einen Zeitraum von 30 Jahren unter Verweis auf die absolute Verjährungsfrist (§ 199 Absatz 2 BGB) nach Ende der jeweiligen Behandlung oder Leistungserbringung aufzubewahren? Angekündigt hatte die Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) bei der Einführung der DS-GVO Ende Mai, die Regeln noch einmal auf Praxistauglichkeit zu überprüfen. Jetzt will die FDP wissen, ob die Bundesregierung noch Änderungen zur Entlastung von Einrichtungen im Gesundheits- und Pflegebereich plant.