Lange Zeit galt die FDP als besonders apothekerfreundliche Partei. Im letzten Bundestagswahlkampf provozierte die FDP die Apotheker allerdings nicht nur mit der Forderung nach der Zulassung von Apothekenketten. „Es wäre falsch, die Apotheken unter Naturschutz zu stellen und den Versandhandel zu verbieten“, sagte Parteichef Christian Linder und forderte mehr Wettbewerb im Apothekenmarkt. Von der Rolle der Apotheken im sozialen Gefüge war dabei nicht die Rede. Bei Biergärten liegen die Dinge für die FDP offenbar anders: In einem Antrag für den Bundestag kümmern sich die Freien Demokraten jetzt besonders liebevoll um den Erhalt der wichtigen „Begegnungs- und Erholungsstätten“. Nicht ohne Hintersinn: Die FDP will dazu die Arbeitnehmerrechte in der Gastronomie lockern.
Gemessen an der sachlichen Sprache anderer politischer Initiativen mutet der FDP-Antrag fast schon satirisch an: „Bei Sonnenschein und warmen Temperaturen verbringen wir alle gerne die langen Sommertage im Freien. Biergärten, Terrassen und andere Formen der Außengastronomie ermöglichen uns, das schöne Wetter zu genießen und Geselligkeit unter freiem Himmel zu pflegen. Scheint die Sonne, zieht es uns nach draußen, und wir freuen uns über vielfältige Angebote und einen guten und schnellen Service. Ist das Wetter schlecht, bleiben wir zu Hause“, beschreibt die FDP aus ihrer Sicht das Freizeitverhalten der Bundesbürger.
Biergärten und die generell im Freien betriebenen Gaststätten erfüllten so gerade in den Sommermonaten einen „wichtigen gesellschaftlichen Zweck“. Diese seien gerade auch in Innenstädten für Touristen und Bewohner gleichermaßen eine „Begegnungs- und Erholungsstätte“. Diese „Lebensqualität“ ermöglichten die Gastfreundschaft und der Fleiß, aber auch die „Flexibilität dienstleistungsorientierter und motivierter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und Gastronomen“. Sie reagierten jederzeit gerne auf „unsere wetterbedingte, kurzfristig steigende oder sinkende Nachfrage und bieten uns flexibel ihren besten Service zu Öffnungszeiten, die an die Wetterlage angepasst sind“.
Das Ausgehverhalten habe sich zudem in den letzten Jahren auf spätere Stunden verlagert, weiß die FDP, „so dass wir uns auch deshalb zunehmend über die Flexibilität von Gastronomen und ihren Beschäftigten freuen“. Im Freien betriebene Gaststätten seien daher in besonderen Maße darauf angewiesen, zeitlich flexibel auf schwankende Nachfrage reagieren zu können. „Als Gesetzgeber sollten wir den Menschen – Gästen und ihren Gastgebern – dabei nicht im Wege stehen“, sieht sich die FDP in der Pflicht: „Das typische saisonale Sommergeschäft durch besondere, erst kurzfristig erkennbare Arbeitsspitzen sollten wir nicht behindern.“ Dies erfordere die Möglichkeit, schwankenden Arbeitszeiten, insbesondere durch „Arbeit auf Abruf“ zu ermöglichen.
Allerdings sei die für die Gastronomie besonders wichtige Arbeit auf Abruf seit Jahresanfang gesetzlich erschwert. Werde die Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit nicht ausdrücklich festgelegt, gelte beispielsweise eine Arbeitszeit von 20 Stunden pro Woche als vereinbart. Zuvor habe diese Grenze bei 10 Stunden gelegen. Selbst wenn nur der Mindestlohn in Höhe von 9,19 Euro pro Stunde gezahlt wird, liegt nun kein 450-Euro-Minijob mehr vor. Minijobber und deren Arbeitgeber laufen laut FDP somit Gefahr, schnell die 450-Euro-Grenze zu übertreten.
Die Abruf-Arbeit müsse zudem mindestens vier Tage im Voraus vereinbart sein, moniert die FDP. Dies sorge für zahlreiche Probleme. Für den Bereich der Gastronomie und besonders der Saisongastronomie seien diese mit Blick auf die Sommermonate von besonderer Aktualität und Dringlichkeit, die unmittelbar angegangen werden müssten, fordert die FDP rasches Handeln. Die starre Regelung erschwerten Gastronomen und Beschäftigten zunehmend die Möglichkeit, kurzfristig auf unsere wetterbedingte Nachfrage reagieren zu können. „Das geht zu Lasten unserer Lebensqualität und zu Lasten der der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, bis hin zur Existenz ihres Arbeitsplatzes, wenn der Betrieb auf die Kundenwünsche nicht hinreichend flexibel reagieren kann und Gäste ausbleiben“, sorgt sich die FDP.
Gesetzliche Regelungen, die eigentlich dem Schutz von Arbeitnehmern dienen sollten, seien deswegen aufgrund der spezifischen Situation in der Gastronomie kontraproduktiv und wendeten sich in der Wirkung gegen die – gemeinsamen! – Interessen von Gästen, Gastronomen und ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. FDP: „Die bei uns allen beliebte Gastronomie im Freien und unsere in aller Welt berühmte und von uns allen geschätzte Biergartenkultur läuft aktuell Gefahr, ein Auslaufmodell zu werden.“ Der Bundestag soll laut FDP-Antrag die Bundesregierung auffordern, einen Gesetzentwurf vorzulegen, welcher Ausnahmen für die Außengastronomie und Saisonbetriebe vorsieht.
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