Keine Retax bei formellen Fehlern

FDP-Antrag: Mehr Flexibilität, weniger Dokumentation

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Berlin -

Eines der vielen angekündigten, aber nicht umgesetzten Vorhaben der ehemaligen Koalition im Gesundheitsbereich war die versprochene Entbürokratisierung. Nach dem Ampel-Aus und den Neuwahlen, die bereits im Februar anstehen, scheint es unwahrscheinlich, dass hier noch spürbare Entlastungen kommen. Die FDP will sich damit jedoch nicht zufriedengeben und den Bürokratieabbau im Gesundheitswesen noch vor Ende der Legislaturperiode vorantreiben. Mit einem umfassenden Antrag, der 74 Maßnahmen umfasst, soll der Weg zu weniger Bürokratie geebnet werden – auch für Apotheken.

Schon vor der Vorstellung des Wahlprogramms erklärten die parlamentarische Geschäftsführerin Christine Aschenberg-Dugnus und der gesundheitspolitische Sprecher Professor Dr. Andrew Ullmann, dass die überbordende Bürokratie im Gesundheitswesen für alle Berufsgruppen ein enormes Problem darstelle und dringend angegangen werden müsse. „Die Entbürokratisierung des gesamten Gesundheitswesens war bereits im Koalitionsvertrag festgehalten. Ich habe mehrfach im BMG nachgefragt und Druck gemacht, doch es kam nichts“, kritisierte Aschenberg-Dugnus in der vergangenen Woche.

Nun greift die FDP das Thema selbst auf und legt einen Antrag mit dem Titel „Weniger Bürokratie und mehr Zeit für Patientinnen und Patienten im Gesundheitssystem“ vor, der mit stolzen 74 Maßnahmenvorschlägen aufwartet. Immerhin müssten Praxen laut einer Erhebung des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung mehr als 61 Tage im Jahr für Bürokratie aufwenden. Ein ähnliches Bild zeige sich auch in anderen Berufsbereichen wie der Pflege. „Und zunehmende bürokratische Auflagen führen eben nicht zu einer Verbesserung der Versorgung, sondern im Gegenteil: Es bleibt weniger Zeit für die Patientinnen und Patienten“, heißt es im Papier. Zudem seien die administrativen Aufgaben mit hohen Kosten verbunden.

Ende der Kürzungen bei Formfehlern

Ein Punkt im Antrag ist der „Verzicht auf Rechnungskürzungen wegen unbedeutender Formfehler“. Derzeit können Krankenkassen Rechnungen kürzen oder zurückweisen, wenn formale Fehler wie fehlende Angaben oder kleine Schreibfehler auf Rezepten oder in Abrechnungen auftreten. Die FDP will diese Praxis einstellen, um Apotheken vor finanziellen Verlusten durch geringfügige, nicht inhaltlich relevante Fehler zu bewahren.

Erleichterungen bei Dokumentationspflichten

Die Liberalen wollen sich auch für eine Entlastung bei Dokumentationspflichten im gesamten Gesundheitssektor einsetzen. In ihrem Antrag präsentieren sie dazu einige Vorschläge. So soll etwa die Dokumentationspflicht für Importarzneimittel nach § 18 Absatz 1 Satz 1 Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) erleichtert werden. Welche Schritte hierbei konkret vereinfacht werden sollen, lässt die Fraktion allerdings offen.

Konkreter sind die Pläne im Bereich der Tierarzneimittel: Hier fordert die FDP, die Dokumentationspflicht für Erwerb und Abgabe verschreibungspflichtiger Tierarzneimittel zu streichen. Auch im Bereich der Hilfsmittelversorgung könnten Apotheken profitieren. Die FDP schlägt vor, die Dokumentationspflichten nach § 127 Sozialgesetzbuch (SGB V) zu verschlanken.

Zudem soll die anlasslose Überwachung im Rahmen von Betriebsbegehungen im Zuge der Präqualifizierung gestrichen werden. Ein weiterer Vorschlag betrifft die anderweitige Nutzung von Impfräumen: Bislang dürfen diese Räumlichkeiten in Apotheken nur eingeschränkt genutzt werden. Die FDP fordert hier eine klarere Regelung, um mehr Flexibilität zu ermöglichen.

Weniger Papier, mehr Digital

Die FDP plädiert für eine Modernisierung der Dokumentationspraxis hin zu mehr Digitalisierung. So soll die Druckpflicht für Betäubungsmittelbestände aufgehoben werden. Zudem soll künftig darauf verzichtet werden, die maßgeblichen Rechtsvorschriften für den Apothekenbetrieb physisch in der Apotheke vorzuhalten. Es würde ausreichen, diese Unterlagen digital verfügbar zu haben.

Mehr Freiheiten bei Lieferengpässen

Zur Bewältigung von Lieferengpässen wollen die Liberalen den Apotheken mehr Handlungsspielraum gewähren, um die Patientenversorgung sicherzustellen. Beispielsweise soll die Herstellung von Desinfektionsmitteln, wie sie während der Pandemie erlaubt war, dauerhaft gestattet werden.

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