Versandhandel

FAZ: Pick-up-Verbot vom Tisch

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Das vom Bundesgesundheitsministerium geplante Pick-up-Verbot kommt nun offenbar doch nicht. Das CDU-geführte Innenministerium und das von den Liberalen besetzte Justizministerium hielten ein Verbot für verfassungswidrig, berichtet die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) unter Berufung auf Stellungnahmen der Ressorts zum Referentenentwurf des Arzneimittelsparpakets.

Das Innenministerium unter der Führung von Dr. Thomas de Maizière (CDU) hat die wirtschaftlichen Aspekte des Verbots bewertet: „Eine Einsparung von Arzneimittelkosten ist hier nicht erkennbar, ganz im Gegenteil“, zitiert die FAZ aus der Stellungnahme. Das Argument, dass eine sichere Versorgung gefährdet sei, erscheine „zweifelhaft“.

Auch aus Sicht des Justizministeriums sind „keine triftigen Gründe des Gemeinwohls ersichtlich, die es rechtfertigen könnten, den Versandhandel mit Arzneien zu beschränken“. Eine weitere Prüfung sei „mangels hinreichend plausibler Gründe“ nicht notwendig, heißt es. Schließlich bestünden die verfassungsrechtlichen Bedenken des Bundesverwaltungsgerichts fort, zitiert die FAZ aus dem Schreiben.

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