Familienministerium

Opposition will Babyklappen verbieten

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Der Gesetzentwurf von Bundesfamilienministerin Dr. Kristina Schröder (CDU) zur „vertraulichen Geburt“ wird von allen Fraktionen des Bundestages grundsätzlich befürwortet. Kritik äußerten Vertreter der Opposition aber an Details der geplanten Neuregelung. Das Gesetz sieht vor, dass Schwangere in Not ihr Kind im Krankenhaus zur Welt bringen und trotzdem anonym zu bleiben können.

Die Personendaten der Mutter bleiben – sofern gewünscht – unter Verschluss. Erst wenn das Kind 16 Jahre alt wird, kann es Auskunft über seine Abstammung verlangen – wenn die Mutter nicht widerspricht. In diesem Fall muss ein Familiengericht entscheiden. Nach Überzeugung Schröders gibt es mit der vertraulichen Geburt „erstmals ein rechtssicheres Angebot“.

Kritik erntete die Ministerin im Bundestag dafür, dass Babyklappen an Krankenhäusern zunächst uneingeschränkt zugelassen bleiben. Dort können Babys anonym abgelegt werden. Für die SPD-Familienpolitikerin Caren Marks ist das inkonsequent, weil die Praxis das Recht des Kindes auf Kenntnis seiner Abstammung unterlaufe. Die Linksfraktion sprach ebenfalls von einer „rechtlichen Grauzone“.

Das Gesetz wurde zur weiteren Beratung in die Ausschüsse verwiesen. Es soll am 1. Mai 2014 in Kraft treten.

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