Hygieneschäden

Falsche Sanierung kann Existenz bedrohen

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Berlin -

Es ist eine Horrorvorstellung: Gut gelaunt, ein Liedchen auf den Lippen, schließt ein Apotheker morgens die Offizin auf. Über Nacht gab es einen Rohrbruch, alles steht unter Wasser. Was in einem normalen Haushalt schon ein Schock ist, ist in einer Apotheke eine besondere Herausforderung. Hier gelten für die Wiedereröffnung besonders strenge Hygieneanforderungen. Diese müssen bei der Sanierung strikt eingehalten werden.

Schrecksekunde vor zwei Wochen in Berlin: Eine Apothekerin stellt fest, dass ein 32 Jahre altes Regeneinfallrohr kaputt gegangen ist. Zwei kleine Räume hinter der Offizin stehen unter Wasser. „Zum Glück waren keine Arzneimittel geschädigt“, sagt die Apothekerin, die anonym bleiben möchte. „In den Schränken befanden sich Hilfsmittel, erfreulicherweise ist nichts nass geworden. Aber die Schränke sind kaputt, sie müssen ausgetauscht werden.“ Zum Glück ist es keine neue Einrichtung, die Schränke sind 32 Jahre alt.

Was macht man im Notfall? Der erste Anruf gilt dem Versicherungsmakler, er ist Experte und kennt sich mit den strengen Hygieneanforderungen, die nun die Sanierungsarbeiten bestimmen, aus. Der Berliner Versicherungsmakler Michael Jeinsen hat sich auf Apotheken spezialisiert und betreut rund 160 Unternehmen. Er sagt: „Wasserschäden stellen für jeden Existenzrisiko dar. Und das nicht nur durch den Schaden selbst, sondern zusätzlich auch durch die danach stattfindenden Sanierungsarbeiten. Nicht ordnungsgemäß und umfassend bekämpfte Feuchtigkeit in Räumen bietet Schimmelpilzen, Bakterien und Fäulnis Chancen, sich festzusetzen.“ Viele Geschädigte unterschätzten diese Gefahr. „In diesen Fällen droht eine Betriebsunterbrechnung oder gar eine Aufhebung der Betriebserlaubnis.“

Die Berliner Apothekerin schildert die „Erste Hilfe“-Maßnahmen nach dem Wasserschaden: „Die Auslegeware war komplett nass. Es wurden sofort zwei Trocknungsgeräte aufgestellt.“ Der Betrieb in der Apotheke kann derzeit zum Glück weitergehen. Die gesamte geschädigte Fläche im hinteren Bereich liegt bei nur rund zehn Quadratmetern, die Apothekerin hatte Glück im Unglück.

Der größere Raum wird nun komplett saniert, beim kleineren wird es voraussichtlich ausreichen, die Auslegeware gründlich zu trocknen. „Bis alles abgeschlossen ist, wird es sicherlich Januar werden“, sagt die Apothekerin. Sie freut sich über das Engagement ihres Teams: „Meine vier Mitarbeiter helfen alle mit, wir mussten viel ausräumen und zwischenlagern.“ Zur Schadenshöhe kann sie nichts sagen, derzeit wartet sie auf die Einschätzung der Versicherungsexperten.

Lothar Droste arbeitet beim „Schadendienst 24 Deutsche Gütegemeinschaft“. Er rät: „Betroffene Apotheker sollten sich vergewissern, dass der gesamte Prozess der Schadensbearbeitung nach DIN EN ISO 9001 und nach den aktuellen Ausführungsrichtlinien erfolgt.“ Dadurch werde sichergestellt, dass zum Beispiel die Absicherung gegen Kontamination oder die Feinreinigung des Inventars perfekt ausgeführt werden.

Er erläutert: „Eine erfolgreiche Wiedereröffnungsrevision stellt besondere Anforderungen an Hygienesanierungen. Deshalb sollten Apotheker darauf drängen, dass auch der Vermieter oder Verwalter hierfür zertifizierte Fachkräfte beauftragt. Eine unsachgemäße Sanierung kann in Apotheken – wie etwa auch in Kliniken, Pflegeheimen, Arzt- oder Zahnarztpraxen – zusätzliche Kosten für Nacharbeiten, Dekontaminierungen oder den Rückbau unzureichend sanierter Bereiche nach sich ziehen und deutlich verlängerte Betriebsunterbrechungen verursachen.“

Die QM-Grundsätze von Apotheken lassen zur Behebung von die Betriebsgenehmigung gefährdenden Schadensfällen (Frisch-, Brauch- und Abwasser, Feuer sowie Biohazard) nur zertifizierte Lieferanten und Dienstleister zu. Am besten wird da Recht zur Beauftragung direkt im Mietvertrag festgehalten.

Pech hatte auch die Berliner Apothekerin Sabine Eichhorn. Sie wurde kürzlich kurz vor Mitternacht durch einen Anruf aus dem Schlaf gerissen: Bitte kommen Sie schnell, es gibt einen Wasserrohrbruch in der Offizin, alles steht unter Wasser. Als sie eintraf, sprudelte aus der Neuen Apotheke im Stadtteil Rudow das Wasser auf die Straße.

Derzeit stehen zehn große Trocknungsgeräte in der Apotheke. Das Trocknen der beschädigten Wände und Decken wird wochenlang dauern, bis dahin ist die Neue Apotheke geschlossen. Die Decke muss komplett erneuert werden. Die Türen haben sich durch den Wasserschaden verzogen und müssen ebenfalls ersetzt werden. Die Elektrik wird erneuert, danach werden die Wände gestrichen.

„Anfangs hatte ich schlaflose Nächte“, sagt die Apothekerin. Die Versicherung kommt für den Schaden, mindestens 200.000 Euro, auf. Ihre sechs Mitarbeiter musste Eichhorn in den unverhofften vorweihnachtlichen Zwangsurlaub schicken. Die Gehälter übernimmt die Betriebsunterbrechungs-Versicherung. Nach der Sanierung steht dann die Wiedereröffnungsrevision an. Wer sich an alle Vorschriften gehalten hat, hat nichts zu befürchten.

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