Fallbeil für Rabattverträge Alexander Müller, 11.06.2012 19:11 Uhr
Rabattverträge über das gesamte Sortiment eines Herstellers verstoßen gegen das Vergaberecht. Aus diesem Grund musste die Regierungskoalition bei der Anhörung zur AMG-Novelle auch kaum Kritik dafür einstecken, dass solche Portfolioverträge im nächsten Jahr per Gesetz aufgelöst werden sollen. Nur die Krankenkassen halten dies für überflüssig. Diskutiert wurde im Gesundheitsausschuss aber vor allem über die Reichweite der Regelung.
So fordern die Generikahersteller, dass auch Rabattverträge über Originalpräparate aufgelöst werden, die über den Patentablauf hinaus gelten. „Portfolioverträge sind nicht die einzigen wettbewerbswidrigen Verträge“, sagte der Geschäftsführer des Branchenverbands Pro Generika, Bork Bretthauer. Er wünschte sich eine entsprechende Klarstellung im Gesetz, damit nicht nur Generikahersteller von der Neuregelung um Arzneimittelgesetz betroffen sind.
Unterstützt wurde er vom Einzelsachverständigen Professor Dr. Burkhard Sträter. Durch die Portfolioverträge würde heute sofort nach Patentablauf eine „Kaskade der Substitution“ gestartet, weil die Apotheker Rabattarzneimittel abgeben müssten. Deshalb sollten aus seiner Sicht die Verträge über Alt-Originale auch aufgelöst werden, weil diese sonst die einzigen Rabattverträge in der Apotheken-Software seien. Dr. Ulrich Vorderwülbecke vom Verband forschender Arzneimittelhersteller (VfA) empfahl dagegen, sich auf echte Portfolioverträge zu konzentrieren.
Die Krankenkasse sind in dieser Frage nicht einig. Während der IKK-Bundesverband dem Änderungsantrag grundsätzlich zustimmte, nannte Uwe Deh vom AOK-Bundesverband die bisherige Formulierung ein „undifferenziertes Fallbeil“. Schließlich gebe es viele sinnvolle Einzelverträge. Außerdem warnte er davor, dass die juristischen Verfahren um eine Zwangsauflösung der Verträge sich länger hinziehen könnten als deren Restlaufzeit. Auch beim GKV-Spitzenverband sieht man aus diesem Grund keinen „vorrangigen Handlungsbedarf“.