Versorgungsstrukturgesetz

Fahrplan für Bahrs Gesellenstück

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Als „sehr gutes und wichtiges Gesetz“ bezeichnete Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) den ersten Entwurf des Versorgungsstrukturgesetzes (VStG), nachdem er Anfang August vom Bundeskabinett beschlossen worden war. Bis das Gesetz zum Jahreswechsel in Kraft treten soll, muss es aber noch einige Hürden nehmen. Eine Übersicht.

Nach der Sommerpause wurden zahlreiche Änderungsanträge erstellt, die die Regierungsfraktionen selbst einbringen wollen. In diesen Tagen diskutieren die Arbeitsgruppen von Union und FDP über die Vorschläge.

Schon am morgigen Freitag wird sich die Koalition die Oppositionskritik anhören müssen: Der ursprüngliche Gesetzentwurf steht morgen zur ersten Lesung im Plenum des Bundestages auf der Tagesordnung. Auch im Bundesrat steht das Gesetz morgen erstmals auf dem Prüfstand. Und auch hier deuten sich zahlreiche Änderungswünsche an: In einem 89-seitigen Papier haben die Länder Empfehlungen formuliert, an welchen Stellen das Gesetzesvorhaben aus ihrer Sicht geändert werden müsste.

Voraussichtlich noch im September wird dann der Gesundheitsausschuss des Bundestages über das Gesetz diskutieren. Dann werden auch die von Union und FDP in den Arbeitsgruppen besprochenen Anträge auf dem Tisch liegen. Auch die Gesundheitsexperten von SPD, Grünen und Linken können dann erstmals ihre Vorschläge einbringen. Ende Oktober sollen im Ausschuss die sachverständigen Fachverbände angehört werden. Einen festen Termin gibt es hierfür jedoch noch nicht.

Bis Mitte November muss der Gesundheitsausschuss dann über alle vorliegenden Änderungsanträge abstimmen und sich auf einen Entwurf einigen. In die zweite Lesung des Bundestages, die für den 11. November geplant ist, gibt der Ausschuss dann die so genannte „Beschlussempfehlung“, also einen fertigen Entwurf mit allen eingearbeiteten Änderungen, über die zuvor abgestimmt wurde. Am selben Tag steht auch Lesung Nummer 3 und damit die Abstimmung über das Gesetz an.

Beschlossene Sache ist das Versorgungsstrukturgesetz damit jedoch noch nicht: Am 16. Dezember, in seiner letzten Sitzung in diesem Jahr, muss der Bundesrat dem Versorgungsstrukturgesetz zustimmen. Es bleibt abzuwarten, ob Bahr sein Gesetz nach dieser letzten Hürde noch wieder erkennen wird.

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