Iges-Gutachten

Fällt der Rx-Bonus, kommt die OTC-Preisschlacht Lothar Klein, 09.09.2020 12:52 Uhr

Berlin - 

Werden Rx-Boni verboten, kommt es zu einer Preisschlacht im OTC-Bereich. Dies ist eine der zentralen Aussagen des von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) beauftragten Gutachtens zur teilweisen oder vollständigen Aufgabe der Preisbindung: „Eine Senkung ihrer Rabatte auf null verringert dort die Nachfrage im Rx-Bereich und impliziert den Anreiz, Preise im OTC-Bereich zu reduzieren, um den Nachfragerückgang im Rahmen von Bündelkäufen zu begrenzen“, wird die wahrscheinliche Reaktion der EU-Versender beschrieben.

Ein Verbot von Rx-Boni führt laut Gutachten bei Präsenzapotheken „zu einem Nachfrageanstieg im Rx-Bereich“. Verlieren würden sie aber im OTC-Bereich, wenn DocMorris & Co. als Reaktion ihre Preise stark reduzierten, der inländische Versandhandel dem folgen würde und dies einen negativen Effekt auf den Marktanteil der Präsenzapotheken im OTC-Bereich hätte.

Statt die ökonomischen Auswirkungen eines solchen Szenarios zu skizzieren, versteigen sich die Gutachter dann aber auf ein Planspiel, in dem der Versandhandel keine aktive Rolle einnimmt. Zur Erklärung heißt es dazu: „Der Versandhandel wird nicht explizit als ‚strategischer Spieler‘ modelliert, da er nicht auf einzelne Präsenzapotheken reagiert. Veränderungen von Preisen und Rabatten im Versandhandel werden damit als exogen betrachtet.“

Und dann sieht das Ergebnis ganz anders aus: „Da für die Präsenzapotheken der Wettbewerbsdruck durch Rabatte des Versandhandels entfällt, erhöhen sie gemäß dem Modell die Preise für OTC-Arzneimittel um rund ein Viertel. Der Versandhandel passt seine Preise ebenfalls nach oben an. Sowohl Präsenzapotheken als auch der Versandhandel können ihre Gewinne steigern, wobei der Gewinnanstieg für den Versandhandel durch den Wegfall der bislang gewährten Rabatte im Vergleich zur Ausgangssituation höher ausfällt.“ In diesem Szenario steigt der Versandanteil im OTC-Bereich von 20 auf 22 Prozent und der Ertrag um 6 beziehungsweise 35 Prozent.

Die Einführung des E-Rezepts wird laut Gutachten zwar die „Wartekosten für den Versandhandel“ verringern; weil aber auch die Präsenzapotheken profitieren, gibt es für den Versandhandel kaum Vorteile: „Unter diesen Annahmen ergibt das Modell, dass der Versandhandel seinen Rx-Marktanteil auf 1,4 Prozent steigern kann“, so das Gutachten. Als Reaktion auf den zunehmenden Wettbewerbsdruck durch den Versandhandel komme es zu leichten Preissenkungen für OTC-Arzneimittel bei den Präsenzapotheken. „Während der Versandhandel im Zuge der Marktanteilszuwächse seine Gewinne leicht steigern kann, haben die Präsenzapotheken geringfügige Einbußen bei Marktanteilen und Gewinnen.“

Allerdings sehen die Gutachter eine Verschlechterung der Wettbewerbslage für Vor-Ort-Apotheken, falls das Rx-Boni-Verbot nicht kommt. Bestünden bei Einführung des E-Rezepts zusätzlich Möglichkeiten, begrenzte Rabatte zu gewähren, „wäre mit einem stärkeren Anstieg des Rx-Marktanteils des Versandhandels zu rechnen“. Ohnehin prognostizieren die Gutachter, dass bei weiterer dynamischer Entwicklung des Versandhandels insgesamt „selbst bei einem Boni-Verbot die Marktanteile im Arzneimittel-Versandhandel zunehmen“.

 

Dies deute darauf hin, dass „zukünftig nicht-preisliche Rahmenbedingungen, wie die Einführung des E-Rezepts, deutlich stärkere Veränderungen auf dem Apothekenmarkt bewirken könnten als mögliche Anpassungen von Preisregulierungen“. Ihrer Meinung nach ist von der Einführung des E-Rezepts zu erwarten, dass sich bei Verbreitung offener digitaler Arzneimittelplattformen auch die Wegekosten des Arzneimittelkaufs in Präsenzapotheken verringern – beispielsweise durch Einbindung von Vorbestellungen oder Botendiensten – so dass eine „neue Wettbewerbslandschaft“ entstehe.

Ausführlich setzen sich die Gutachter mit dem Status-quo auseinander. Untersucht wurde die Situation von Apotheken in Städten und auf dem Land. Dabei zeige sich, dass es sich bei ländlichen Apotheken nicht verstärkt um kleine Apotheken mit geringer Unternehmensgröße nach Umsatz handelt. „Absolut betrachtet waren im Jahr 2015 die meisten kleinen Apotheken im städtischen Raum verortet. In ländlich verdichteten Kreisen befanden sich schwerpunktmäßig Apotheken der Unternehmensgrößenklasse von einer bis unter zwei Millionen Euro Umsatz. Sehr große Apothekenunternehmen mit zehn Millionen Euro Umsatz und mehr befanden sich überwiegend in Großstädten. „Aktuelle Daten des Abda-Datenpanels 20199 zeigen ebenfalls keine Häufung kleiner Apotheken, d. h. Apotheken mit relativ geringen Umsätzen, in ländlichen Regionen“, so das Gutachten.

Der Anteil der Kosten am Umsatz in ländlichen Regionen und im Umland falle dagegen geringer aus als in städtischen Regionen (20 Prozent versus 24 Prozent des Umsatzes). Centerapotheken hätten im Abda-Datenpanel vergleichbare Kostenanteile am Umsatz wie Apotheken in der Nähe von Arztpraxen, jedoch deutlich höhere Personalkostenanteile (67 Prozent versus 53 Prozent der Gesamtkosten). Im Zeitraum 2006 bis 2020 habe sich die Anzahl der Apothekenstandorte laut Unternehmens- und Apothekenregister in den Großstädten prozentual am stärksten reduziert, in den ländlichen, dünn besiedelten Kreisen am geringsten.

Laut Gutachter befinden sich die Apotheken in Städten in einem intensiveren Wettbewerb mit Versandapotheke als auf dem Land. „Gründe für die höhere Online-Einkaufshäufigkeit in Städten werden in einer besseren Internetversorgung, einer gegebenenfalls höheren Innovationsfreudigkeit der Stadtbevölkerung beziehungsweise in einem höheren Anteil jüngerer Menschen gesehen“, so das Gutachten. Prosperierende Regionen wiesen eine höhere Online-Einkaufshäufigkeit auf als schrumpfende Kreise. Den mit Abstand größten Unterschied für das regionale Kaufverhalten im Internet mache das Alter der Käufer aus.

Analysiert hat das Gutachten auch die Erreichbarkeit der Apotheken zu Fuß und mit dem Auto: Die rund 19.000 Apotheken verteilten sich auf 4631 Gemeinden, 6383 Gemeinden hätten laut Abda-Daten keine Apotheke. „Dass trotzdem in der Bundesrepublik von einer „flächendeckenden Versorgung“ ausgegangen wird, liege – neben der Erreichbarkeit – an den Charakteristika der Gemeinden ohne Apotheken. Auf diese entfallen zwar 30 Prozent der Fläche Deutschlands, aber nur knapp 8 Prozent der Einwohner lebten in den betroffenen Gemeinden.

Die Erreichbarkeit durch die Bevölkerung sei ein wesentliches Maß für die flächendeckende Versorgung. Demnach könnten 98 Prozent der Bevölkerung eine Apotheke in 10 Minuten mit dem Auto erreichen, 99,8 % der Bevölkerung in 15 Minuten. Zu Fuß sei eine Apotheke für 52,8 Prozent der Bevölkerung in maximal 15 Minuten erreichbar. „In Kilometern betrachtet, befinden sich circa. 92 Prozent der Bevölkerung im Radius von 5 km Entfernung zu einer Apotheke“, so das Gutachten. Kritischer ist die Apotheken-Erreichbarkeit für Personen, denen kein eigener Pkw oder eine Mitfahrmöglichkeit zur Verfügung stehe. In Kleinstädten und Landgemeinden erreichen nur circa 35 Prozent beziehungsweise 22 Prozent der Einwohner in maximal 15 Minuten eine Apotheke. In Großstädten gelte dies dagegen für über 70 Prozent der Einwohner. Kleinstädte und Landgemeinden seien in wesentlich höherem Ausmaß von einzelnen Apotheken abhängig.

Mit dem Boni-Verbot für inländische Versand- und Präsenzapotheken auf der einen Seite und der Möglichkeit für ausländische Versandapotheken, Rabatte zu gewähren, auf der anderen Seite bestehe aktuell eine „asymmetrische Regulierung“: „Der Wettbewerb zwischen in- und ausländischen Apotheken ist damit zu Lasten der Inlandsapotheken verzerrt“, so das Gutachten. Bei der Beurteilung der aktuellen Regulierung sei aber zu beachten, dass die direkten Effekte des Boni-Verbotes von inländischen Apotheken durch Preisanpassungen im OTC-Bereich zumindest teilweise kompensiert werden könnten.