Wartezeiten

Dringliche Überweisung statt Termingarantie dpa/APOTHEKE ADHOC, 27.12.2013 13:08 Uhr aktualisiert am 27.12.2013 15:32 Uhr

Überweisung mit Priorität: BÄK-Präsident Frank Ulrich Montgomery sucht Alternativen zur Termingarantie. Foto: Elke Hinkelbein
Berlin - 

Die Bundesärztekammer (BÄK) hat die Einführung einer „dringlichen Überweisung“ vorgeschlagen, damit Hausärzte ihre kranken Kassenpatienten schnell zu einem Facharzt vermitteln können. „Wer ohne Überweisung seines Hausarztes einen Facharzttermin wünscht, muss unter Umständen etwas länger warten“, sagte BÄK-Präsident Frank Ulrich Montgomery, der Rheinischen Post. „Wichtig ist, dass Termine beim Facharzt weiterhin aus medizinischen Gründen vergeben werden.“

Der Vorstoß zielt darauf ab, die im schwarz-roten Koalitionsvertrag vereinbarte Termingarantie zu verhindern. Union und SPD wollen durchsetzen, dass Patienten in ein Krankenhaus gehen können, wenn sie nicht binnen vier Wochen einen Termin beim Facharzt erhalten. Die Klinikbehandlungen müssten dann aus dem Budget der Praxisärzte bezahlt werden.

„Das halte ich für unsinnig“, sagte Montgomery der Zeitung. Darauf seien die Kliniken gar nicht eingestellt. „Das Terminmanagement muss in den Händen der Ärzte bleiben.“

Union und SPD haben im Koalitionsvertrag vereinbart, die Wartezeit auf einen Arzttermin für gesetzlich Versicherte deutlich zu verringern. Hintergrund sind anhaltende Klagen, dass diese oft sehr viel länger als Privatpatienten auf einen Termin beim Facharzt warten müssen.

Laut Koalitionsvertrag sollen sich gesetzlich Versicherte künftig bei der Überweisung an einen Facharzt an eine zentrale Terminservicestelle bei der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) wenden können. Diese soll innerhalb einer Woche einen Behandlungstermin vermitteln.

„Für den Termin soll im Regelfall eine Wartezeit von vier Wochen nicht überschritten werden. Gelingt dies nicht, wird von der Terminservicestelle ein Termin – außer in medizinisch nicht begründeten Fällen – zur ambulanten Behandlung in einem Krankenhaus angeboten“, heißt es im Koalitionsvertrag.

Schon zuvor hatte der Vorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, Dr. Andreas Köhler, die Pläne kritisiert: Es sei fraglich, ob eine pauschale Vierwochenfrist ohne Prüfung der medizinischen Gründe für den Arztbesuch sinnvoll sei. Für den Fall, dass diese Regelung kommt, mahnte Köhler Lösungen an, um überlastete Praxen zu entlasten.

Montgomery begrüßte die Absicht der schwarz-roten Koalition, einen Straftatbestand der Bestechlichkeit und der Bestechung im Gesundheitswesen im Strafgesetzbuch zu schaffen. „Wichtig ist auch, dass alle im Gesundheitswesen Tätigen zur Rechenschaft gezogen werden können“, betonte der BÄK-Präsident. „Dann wird endlich das Ärzte-Bashing aufhören, alle Mediziner seien bestechlich.“

Die vielen kleinen Reformen aus dem Koalitionsvertrag könnten in einem Jahr abgearbeitet werden, sagte Montgomery. „Dann muss sich die Gesundheitspolitik daran machen, die Finanzierung des Systems privater und gesetzlicher Kassen zu reformieren.“ Dabei solle aber das Zwei-Säulen-Modell aus gesetzlicher und privater Versicherung erhalten bleiben.