Corona-Impfstoffe für Arztpraxen

Fachärzte impfen mit – Prüfpflicht bei der Apotheke?

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Berlin -

Zunächst sollten nur Hausärzte in die dezentrale Impfung mit einbezogen werden. Nun sollen nach und nach auch die Fachärzte hinzukommen. Gerade die Kinder- und Jugendärzt:innen begrüßen die Beteiligung, da sie sich in der hausärztlichen Versorgung sehen. In einigen Bundesländern scheinen die Fachärzt:innen bereits zu impfen. Doch einheitliche Regelungen fehlen bisher.

Gerade die Kinder- und Jugendärzt:innen freuen sich über die stärkere Einbeziehung in die dezentrale Impfung. Die Praxen sehen sich als Teil der hausärztlichen Versorgung. Aktuell können sie nur den Impfstoff Biontech verimpfen – dieser ist bereits für Kinder ab 16 Jahren zugelassen. „Und das wird auch getan“, informiert ein Sprecher des Berufsverbands der Kinder- und Jugendärzte. Bereits in der vergangenen Woche stiegen einige Jugensärzt:innen in die Immunisierung mit ein.

Kinderärzte erhielten AstraZeneca

„Das Paradoxe war, dass auch die Kinder- und Jugendärzte in dieser Woche den Impfstoff von AstraZeneca erhielten. Es musste ja in gleichen Teilen bestellt werden. Doch aufgrund der Zulassung kann der Vektorimpfstoff nicht an die eigentlichen Patienten verimpft werden.“ Um keine Dosis verfallen zu lassen und alles vollständig verimpfen zu können, hätten sich die Praxen auf die Suche nach Impfwilligen gemacht – seien es nun die Großeltern der Jugendlichen oder ein Elternteil ohne erhöhtes Risiko, der sich nach sorgfältiger Nutzen-Risiko-Abwägung dennoch impfen lassen wollte. Nun warte man auf die Freigabe des mRNA-Vakzines ab 12 Jahren.

Bei den Lungenärzten scheint der Einstieg in die dezentrale Impfung nicht einheitlich. So gibt der Bundesverband der Pneumologen an, dass die Aufforderung zur Impfbeteiligung Ländersache sei. So würden in Bayern ab kommender Woche über 90 Prozent der Pneumologen impfen. „In Schleswig-Holstein und Hamburg waren Pneumologen von Anfang an dabei und auch in Nordrhein wird bereits von Pneumologen geimpft“, informiert eine Sprecherin des Verbandes. In Baden-Württemberg hingegen gebe es noch keine Impfbeteiligung der Lungenfachärzte. „Welche Gründe für diese unterschiedlichen Vorgehensweisen verantwortlich sind, können wir derzeit nicht beantworten“, heißt es seitens des Verbandes.

Die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) weisen darauf hin, dass es den Fachärzt:innen nie explizit untersagt war, ihre Patient:innen gegen Corona zu impfen. „In Niedersachsen dürfen auch Fachärzte impfen. Ein Verbot für Fachärzte existiert nicht“, heißt es seitens der hiesigen KV. In Berlin werden die Fachärzte nun explizit aufgefordert, an den Impfungen teilzunehmen: „Bisher wurde aufgrund der knappen Impfstoffmengen empfohlen, zunächst nur in Hausarztpraxen zu impfen. Angesichts der bevorstehenden Liefermengen und um das Impfgeschehen in Berlin weiter voranzutreiben, bittet die KV Berlin ab jetzt auch Fachärzt:innen, sich an der Impfkampagne zu beteiligen und Impfstoff über die Apotheken zu bestellen“, heißt es seitens der Vereinigung.

Auch im Süden Deutschlands soll es nun großflächig mit den Impfungen weitergehen: „Ab nächster Woche sollen auch die Facharztpraxen ins Geschehen offiziell eingreifen“, informiert ein Sprecher der KV Baden-Württemberg. „Die Impfberechtigung richtet sich nach der Impfverordnung. Dort sind die Fachärzte nicht ausgenommen. Das bedeutet, dass wir in der ersten Phase darum gebeten haben, dass die Impfungen auf die Hausarztpraxen begrenzt werden, aber einer Fachärztepraxis ist es nicht verwehrt worden.“

Apotheken tragen Verantwortung für gleichmäßige Verteilung

Eine tatsächliche Prüfung der bestellenden Arztpraxen existiert nicht. Allein auf der Ebene der Apotheken kann eine Überprüfung der Praxis erfolgen. Den Apotheken wurde die Vorgabe mittels Allgemeinverfügung des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) gemacht, dass nur die Praxen beliefert werden dürfen, die von der Apotheke auch regulär mit Praxisbedarf versorgen werden. Bestellungen anderer Praxen müssen abgelehnt werden. So sollen auch Mehrfachbestellungen von Arztpraxen bei unterschiedlichen Apotheken vermieden werden. Ein anderes Prüfsystem für dieses Schlupfloch gibt es nicht. Die Apotheken tragen somit mit großer Beteiligung zur gleichmäßigen Verteilung des Impfstoffes bei.

 

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