Stellungnahme zum ApoRG

Fachärzte gegen Impfungen in Apotheken

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Berlin -

Der Spitzenverband Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands (SpiFa) sieht zwar grundsätzlich Handlungsbedarf bei den Apotheken in Deutschland, eine Ausweitung der Kompetenzen sieht der Verband jedoch kritisch. Der SpiFa fordert, Impfungen und Schnelltests in Apotheken aus dem Entwurf des Apothekenreformgesetzes (ApoRG) zu streichen.

Vor dem Hintergrund des Rückgangs der Apothekenzahlen, insbesondere im ländlichen Raum, sieht der SpiFa grundsätzlich Handlungsbedarf, um die flächendeckende Arzneimittelversorgung sicherzustellen. Der vorliegende Referentenentwurf würde jedoch an einigen Stellen den Arztvorbehalt aufweichen. Insbesondere die von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach geplanten gesetzlichen Maßnahmen zur Ausweitung des Impfangebots und der Labortests durch Apotheken seien nicht zielführend, so der Verband. Dies führe zu Risiken für die Patientensicherheit.

Keine Impfung in Apotheken

Anders als Ärztinnen und Ärzte hätten Apothekerinnen und Apotheker sowie das sonstige pharmazeutische Personal keine umfassende medizinische Ausbildung im Sinne des § 1a Abs. 2 Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO). Diese sei jedoch notwendig, um sowohl die Indikation als auch mögliche Kontraindikationen und Nebenwirkungen von Impfstoffen beurteilen zu können. „Sie sind nicht ausgebildet, komplexe medizinische Situationen zu erkennen und entsprechend zu handeln, wie die der Schutz der Patientinnen und Patienten erfordert“, so der SpiFa in seiner Stellungnahme. Impfen sei mehr als die Verabreichung eines Impfstoffes.

Keine Schnelltests in Apotheken

Auch seien weder Apothekerinnen und Apotheker noch anderes pharmazeutisches Personal für die Anwendung diagnostischer Tests ausgebildet. Es fehlten insbesondere Kenntnisse und Fähigkeiten zur Indikationsstellung nach geltenden Leitlinien, zur Probenauswahl und -entnahme einschließlich sachgerechter Lagerung und Entsorgung, zur Auswahl geeigneter Testverfahren und Tests im Hinblick auf die bestmögliche diagnostische Effizienz sowie zur Plausibilitätsprüfung der Ergebnisse und zur Interpretation der Befunde einschließlich differentialdiagnostischer Überlegungen, schreibt der SpiFa.

„All dieses ist die Kernkompetenz von Ärztinnen und Ärzte, weswegen die Feststellung/Diagnose von Infektionserkrankungen sowie die hierzu erforderliche In-vitro-Diagnostik in ärztliche Verantwortung gehört.“ Patientennahe Schnelltests, soweit es sich um Antigentests handelt, seien hinsichtlich ihrer diagnostischen Leistungsdaten den molekularbiologischen Verfahren deutlich unterlegen und daher für die kurative Diagnostik nicht geeignet. Aus diesem Grund werden solche Tests auch nicht im Einheitlichen Bewertungsmaßstab abgebildet.

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