Der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) hat sich für seinen Angriff auf die geplante Erhöhung des Apothekenhonorars entschuldigt: „Lassen Sie mich eines klar stellen: Wir wollen keinesfalls die Vergütung der Apotheker angreifen oder in Frage stellen. Wir haben dies auch mit unserer Stellungnahme nicht getan. Dies steht uns auch nicht zu“, sagte BPI-Vize Professor Dr. Michael Popp (Bionorica) zur Eröffnung der Expopharm.
Der BPI hatte in einer Stellungnahme zum Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz (AM-VSG) aus Verärgerung über die Verlängerung des Preismoratoriums das Honorarplus für die Apotheker als Verstoß gegen den „Grundgedanken der gemeinsamen Versorgung mit Arzneimitteln“ kritisiert. Die Honorarerhöhung stoße auch deshalb auf „Unverständnis und Empörung“, weil im gleichen Gesetz eine „Neuregelung bei den Rezepturen und damit eine Anhebung der Vergütung für Apotheker in Höhe von insgesamt 100 Millionen Euro erfolgt“, hatte der BPI argumentiert. Es sei nicht zu vermitteln, auf der einen Seite neue Ausgabenposten vorzusehen und anderseits mit Blick auf die Finanzstabilität der GKV staatliche planwirtschaftliche Regulierungsinstrumente wie das Preismoratorium für weitere fünf Jahre fortzuführen“, schimpfte der BPI.
Diese Stellungnahme zum Referentenentwurf habe in der Apothekerschaft für Irritationen gesorgt, räumte Popp ein. Die BPI-Argumentation sei einzig und allein aus dem Sachzusammenhang heraus erfolgt, einerseits die Mehrausgaben nur zugunsten einer Leistungserbringergruppe – in diesem Fall der Apotheken – zu gewähren und andererseits diesen Mehrausgaben unter anderem durch das Preismoratorium zu Lasten der BPI-Mitglieder zu finanzieren.
„Nur diese Verbindung kritisieren wir und ich denke, dass Sie das verstehen, denn die Argumentation richtet sich nicht gegen die Anpassung der Vergütung der Apotheker, sondern gegen die Verlängerung des Preismoratoriums“, erläuterte Popp. Auch die Apotheker hätten lange dagegen gekämpft, „dass ihre Honorare auf Jahre eingefroren waren und sich nicht weiterentwickeln konnten“. Der BPI sei in der gleichen Lage, „weil es für uns schlicht nicht hinnehmbar ist, eine Zwangsmaßnahem für die nächsten sechs Jahre unseren Mitgliedern zuzumuten“.
Popp lobte die Apotheker als „unverzichtbar für die Versorgung der Patienten mit Arzneimitteln, Medizinprodukten und Hilfsmitteln“. Apotheker seien als Arzneimittelexperten und Ratgeber ganz wichtige Ansprech- und Kooperationspartner für Hersteller. Popp: „Das Gute ist, dass man Sie in der Regel überall in Deutschland – quasi gleich nebenan – findet. Das sollte auch in Zukunft so bleiben, denn wir wollen keineswegs unsere Arzneimittel eines Tages an der Tankstelle oder an einer Spätverkaufsstelle neben anderen Gütern des täglichen Bedarfs feilbieten. Genauso wenig wollen wir Apothekenketten.“
Han Steutel, Vorsitzender des Vorstands des Verbandes forschender Arzneimittelhersteller (VFA) kritisierte erneut das AM-VSG. Es biete „kaum einen Ansatz, dass die Versorgung mit Arzneimitteln auch wirklich gestärkt wird – im Gegenteil“. Man habe mit Blick auf Lieferengpässe der Politik in „unzähligen Gesprächen versucht zu vermitteln“, dass es dafür eine gute Lösung geben müsse: die Vertraulichkeit der Erstattungsbeträge.
Die jetzige Regelung führe nämlich zu dem Effekt, dass neue Medikamente in Deutschland günstiger seien als in europäischen Nachbarländern. Parallelhändler kauften die Arzneimittel auf und exportierten diese samt der für das deutsche Gesundheitssystem gedachten Rabatte ins Ausland. „Das ist für uns Hersteller ein Problem – das ist für Sie ein Problem – das ist natürlich ein Problem für die Patienten“, so Steutel.
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