Schiedsverfahren

Zwei Experten für die Aut-idem-Liste

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Berlin -

Die Erstellung der Aut-idem-Liste kommt voran: Der Deutsche Apothekerverband (DAV) und der GKV-Spitzenverband haben ihre Gutachter benannt, die weitere Wirkstoffe für die Liste überprüfen sollen. Für den DAV soll dies Professor Dr. Ulrich Jaehde aus Bonn übernehmen, die Kassen haben Professor Dr. Bernd Mühlbauer aus Bremen vorgesehen. Sobald die Gutachter beauftragt sind, steht zunächst ein Dutzend Wirkstoffe auf dem Prüfstand.

Im Schiedsverfahren haben sich DAV und GKV zunächst auf zwei Wirkstoffe verständigt, die künftig in der Apotheke nicht mehr substituiert werden dürfen: Ciclosporin und Phenytoin. Die Gutachter sollen nun ein Dutzend weiterer Wirkstoffe überprüfen, die in der Apotheke grundsätzlich nicht mehr substituiert werden dürfen.

Die Kassen haben einen Mediziner als Gutachter benannt: Mühlbauer ist Direktor des Instituts für Klinische Pharmakologie am Klinikum Bremen Mitte. Der Pharmakologe ist seit 2010 außerdem Vorstandsmitglied der Arzneimittelkommission der Deutschen Ärzteschaft (AkdÄ).

Jaehde leitet das Institut für Klinische Pharmazie an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms Universität Bonn. Der Pharmazeut ist Mitglied in der Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK) und außerordentliches AkdÄ-Mitglied. Seit 2007 ist er im Wissenschaftlichen Beirat der Bundesapothekerkammer (BAK). Von 1998 bis 2002 war er außerdem Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Klinische Pharmazie in der Deutschen Pharmazeutischen Gesellschaft (DPhG).

Zunächst wird der Schiedsstellenvorsitzende Dr. Reiner Hess die Gutachter instruieren. Im Schiedsverfahren wurden fünf Kriterien festgelegt, anhand derer die weiteren Wirkstoffe überprüft werden sollen. Über den weiteren zeitlichen Ablauf ist noch nichts bekannt.

Ob die Sache überhaupt bei der Schiedsstelle bleibt, ist offen: Die Aut-idem-Liste wird heute im Gesundheitsausschuss des Bundestags besprochen. Die Regierungsfraktionen von Union und SPD haben einen Änderungsantrag zum Pharmapaket eingebracht, wonach sich der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) künftig um die Liste kümmern soll.

Die ABDA hat dies in ihrer Stellungnahme abgelehnt und auf die Fortschritte im Schiedsverfahren verwiesen. Die Kassen würden eine Verlagerung in den G-BA dagegen begrüßen.

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