Apothekenverträge: Barmer darf nicht tricksen Alexander Müller, 19.04.2017 10:04 Uhr
Die Regierung will sich von den Krankenkassen nicht austricksen lassen: Zytoverträge auf den letzten Drücker garantieren den Kassen laut einer Stellungnahme des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) keine Exklusivität. Zwar gibt es demnach eine Restlaufzeit für geschlossene Verträge, die freie Apothekenwahl wird aber schon mit Inkrafttreten des Arzneimittel-Versorgungsstärkungsgesetzes (AM-VSG) wieder hergestellt. Die Apotheken werden abwarten müssen.
Der Gesetzgeber hat sich korrigiert und wird exklusive Zytoverträge der Kassen mit Apothekern wieder verbieten. Wenn das AM-VSG demnächst in Kraft tritt, können Onkologen wieder mit der Apotheke zusammenarbeiten, die ihnen am geeignetsten scheint. Die Ersatzkassen versuchen noch mit allen Mitteln, wenigstens kurz ihre eilends durchgeboxten Verträge umzusetzen – zum Erstaunen der Politik.
Der klangvolle Name Arge Parezu steht für „Arbeitsgemeinschaft parenterale Zubereitungen“ und damit für den größten Zusammenschluss von Kassen, die exklusive Zytoverträge mit Apotheken schließen möchten. Mit an Bord sind die beiden größten Kassen Barmer und Techniker (TK) sowie die KKH. Es geht um ein Ausschreibungsvolumen von mehr als 600 Millionen Euro. Die Verträge sollten ursprünglich seit Februar laufen, die Kassen mussten den Start jedoch auf Anfang Mai verschieben.
Das Dumme daran: Schon am 31. März hat der Bundesrat das AM-VSG durchgewinkt und damit ein Verbot solcher Exklusivverträge. Nach einer Übergangsfrist von drei Monaten nach Inkrafttreten des Gesetzes sind die Verträge endgültig Geschichte, das dürfte Ende Juli der Fall sein. Doch die Arge Parezu denkt nicht daran, die Ausschreibung deswegen platzen zu lassen. Im Gegenteil: Beim Abschluss der Verträge drückten die Kassen aufs Tempo, damit die Zuschläge noch erteilt werden konnten, bevor das AM-VSG im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wird.
Ein Sprecher der bei der Ausschreibung federführend tätigen Barmer teilte noch in der vergangenen Woche mit: „Die Exklusivverträge der Arge Parezu für parenterale Zubereitungen in der Onkologie werden ab 1. Mai 2017 starten und bis zum Ende der gesetzlichen Übergangsfrist wie geplant umgesetzt.“ Der Begriff „Exklusivverträge“ sowie der Ausdruck „wie geplant umgesetzt“ lassen darauf schließen, dass man bei den Ersatzkassen davon ausgeht, dass die im AM-VSG explizit erwähnte Wahlfreiheit der Patienten auch noch drei Monate Pause machen muss. Denn auch in den Vertragsunterlagen der Arbeitsgemeinschaft steht eindeutig, dass die Verträge automatisch enden, wenn die Patienten ihre Apotheke wieder frei wählen können.
Das Vorgehen der Kassen hat nicht nur die Branche erstaunt, sondern auch bei der Politik Fragen aufgeworfen. So wollte der CDU-Bundestagsabgeordnete Tino Sorge von der Regierung wissen, wie die Versorgung mit Zytostatika denn nun künftig geregelt sei. Er richtete eine entsprechende Anfrage an das BMG.
Die Parlamentarische Staatssekretärin Anette Widmann-Mauz (CDU) antwortete ihrem Fraktionskollegen drei Wochen später und stellte unmissverständlich klar: „Der Wegfall der Exklusivität gilt ab Inkrafttreten des AM-VSG.“ Dieses erfolge voraussichtlich im April. Mit der Regelung werde die wohnortnahe Versorgung mit Zytostatika erhalten und gestärkt. Der Wegfall der Exklusivität habe zur Folge, dass die Apothekenwahlfreiheit der Versicherten bei der Versorgung mit Zytostatika gewährleistet bleibe. „Ärztinnen und Ärzte können weiterhin im Sinne einer guten Versorgung der betroffenen Patientinnen und Patienten mit Apotheken kooperieren“, so Widmann-Mauz.
Dass die laufenden Verträge erst nach drei Monaten unwirksam werden, ist der Staatssekretärin zufolge nur die Folge einer weiteren Änderung des Sozialgesetzbuches durch das AM-VSG. Und dann folgt eine Klarstellung, von der sich nur die Arge Parezu angesprochen fühlen kann: Das freie Apothekenwahlrecht und der Wegfall der Versorgungsexklusivität gelte auch für solche Verträge, die in Kenntnis der bereits im Gesetzentwurf vorgesehenen Streichung der Exklusivverträge kurzfristig vor Inkrafttreten des AM-VSG geschlossen worden seien. „Insoweit ist auch keine Umgehung der kommenden gesetzlichen Regelungen durch kurzfristige Vertragsabschlüsse realisierbar“, stellt das BMG klar.
Widmann-Mauz informiert Sorge noch über die weiteren im Gesetz geplanten Maßnahmen, mit denen Wirtschaftlichkeitsreserven in diesem Bereich erschlossen, Fehlentwicklungen verhindert sowie die Transparenz der Abrechnungen erhöht werden sollen. So könnten die Kassen und ihre Verbände Rabattverträge mit Herstellern zu den Fertigarzneimitteln schließen, was ausgerechnet die Ersatzkassen tatsächlich auch schon planen.
„Auch die Hilfstaxe wird gestärkt“, fährt Widmann-Mauz fort und verweist auf die Möglichkeit, bei Streitigkeiten die Schiedsstelle einzuschalten. Außerdem werde die bisherige Regelung zur Transparenz der Einkaufspreise deutlich erweitert: Der Auskunftsanspruch der Kassen auf den tatsächlichen Einkaufspreis und die Rabatte umfasst künftig nicht nur die Apotheke, sondern auch vorgelagerte Herstellbetriebe oder Krankenhausapotheken sowie erweiterte Angaben der Hersteller.
„Die erweiterte Transparenz trägt so auch zur Verhinderung etwaiger betrügerischer oder korruptiver Praktiken im Rahmen der Leistungserbringung und -abrechnung bei“, ist Widmann-Mauz überzeugt. Bei der Ermittlung und Verfolgung von Verdachtsmomenten kann dem BMG zufolge das neue Anti-Korruptionsgesetz helfen.
Nach dieser deutlichen Erklärung aus dem BMG ist noch unverständlicher, dass die Ersatzkassen ihre Verträge um jeden Preis durchsetzen wollen. Denn den Kassen dürfte diese Haltung der Regierung bekannt sein, schließlich wird über dieses Thema seit Monaten gesprochen. Die Apotheken können nur abwarten, wie sich die Kassen nach Inkrafttreten des AM-VSG verhalten. Bislang hat sich noch keine Kasse mit Zyto-Exklusivverträgen erklärt, ob sie in der vermeintlichen Übergangszeit ihrer Verträge retaxieren wird oder nicht.
Die Arge Parezu hat jedenfalls die Onkologen jedenfalls darüber informiert, welche Apotheke „den Zuschlag für die exklusive Versorgung Ihrer Praxis“ erhalten hat. Wirkstoffe mit zu kurzer Haltbarkeit dürfen die Praxen dagegen weiter bei einer nahgelegenen Apotheke bestellen. Aktuell sind das Mitomycin, Melphalan und Darcabazin. Weil den Ersatzkassen nach eigenen Angaben eine hohe Versorgungsqualität besonders wichtig ist, versichern sie den Onkologen in dem Schreiben von Ende März zudem, dass die Ausschreibung keinen Eingriff in die Therapiefreiheit bedeute.