ABDA-Mitgliederversammlung

Exit-Strategie für den Boni-Deckel

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Berlin -

Wie verhalten sich die Apotheker zu dem von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) vorgelegten „Plan B“ – der Alternative zum Rx-Versandverbot? Heute werden sich die Kammern und Verbände bei der ABDA-Mitgliederversammlung positionieren. Womöglich wird es nicht so hitzig wie es zwischendurch aussah – denn die aktuelle Entwicklung bietet für alle Seiten eine gesichtswahrende Exit-Strategie.

Verständlicherweise sind die von Spahn vorgesehenen Honorarerhöhungen für die Apotheker kein Problem. Auch mit der Vergütung zusätzlich zu erbringender Leistungen können sich die meisten anfreunden. Hier gibt es noch Fragen zur konkreten Ausgestaltung und ein gewisses Misstrauen, von der Politik über den Tisch gezogen zu werden.

Des Pudels Kern ist aber die Legalisierung von Rx-Boni für ausländische Versandapotheken mit einer gesetzlich fixierten Begrenzung bei 2,50 Euro im SGB V. Damit verbunden das Versprechen, die Schwelle gegebenenfalls abzusenken, wenn der Marktanteil der ausländischen Versender 5 Prozent übersteigt. Diese Lösung stößt gerade im Lager der Apothekerkammern auf breite Ablehnung. Die Aufgabe der Preisbindung wird befürchtet und tatsächlich haben die deutschen Versender schon angekündigt, gegen eine solche Regelung vor Gericht zu ziehen.

Dienstag, 15. Januar, Posthotel Düren. Etwa 50 Apotheker – Inhaber und Angestellte – sind zur Kreisstellenversammlung gekommen. Der erweiterte „Apothekenstammtisch“ trifft sich unregelmäßig, etwa zweimal im Jahr. Jetzt hat sich ein Treffen tatsächlich angeboten, der Kreisvertrauensapotheker hat dazu per E-Mail eingeladen.

Mit von der Partie ist auch Lutz Engelen, Kammerpräsident in Nordrhein. Er ist in seiner letzten Amtszeit, war aber schon vorher ein notorischer ABDA-Kritiker. Seine Kammer hat immer wieder mit DocMorris vor Gericht gestritten und hätte sich dabei mehr Unterstützung von der Zentrale in Berlin erhofft. Am Tag nach Spahns Auftritt bei der ABDA im Dezember hat die Kammer Nordrhein bei Rechtsanwalt Dr. Morton Douglas ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben. Das Ergebnis: Der Boni-Deckel und die Marktanteilsbegrenzung sind verfassungsrechtlich bedenklich.

Engelen geht davon aus, dass auch die Mehrheit der Kammern und Verbände heute dem Gesamtpaket nicht zustimmen wird. Einen Boni-Deckel wird ABDA-Präsident Schmidt aller Voraussicht nach nicht durchbekommen, egal was der Vaterschaftstest dieser Maßnahme besagt. Ein allzu leidenschaftlicher Einsatz dafür könnte ihn im schlimmsten Fall sogar seinen Job kosten, rumort es.

Doch wie gerufen ist Schmidt und Spahn in dieser Woche ein Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) in den Schoß gefallen. Die Leipziger Richter haben das Boni-Verfahren einer deutschen Versandapotheke zur Verhandlung angenommen. Das BVerwG möchte in diesem Zuge die Frage der Inländerdiskriminierung klären. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte sich unlängst ebenfalls hierzu positioniert.

Für Spahn könnte das eine gute Gelegenheit sein, seinen Plan gesichtswahrend zu adaptieren nach dem Motto: Lassen wir erstmal die Gerichte sich weiter mit dem Thema befassen. Die Politik kann dann bei Bedarf immer noch darauf reagieren.

Die Bundesregierung schuldet dem Oberlandesgericht München (OLG) zudem noch eine Antwort, welche neuen Erkenntnisse es zur Bedeutung der Preisbindung für die flächendeckende Versorgung gibt. Laut Gericht liegt eine Antwort bislang nicht vor und ist wohl auch allzu bald nicht zu erwarten. Der Vorsitzende des 6. Senats rechnet damit, „dass die Antwort der Bundesregierung auf die Anfrage im Hinblick auf die Komplexität der Materie noch etwas dauern wird“.

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