1400 Euro gestohlen, 2600 Euro Strafe

Ex-Apothekenmitarbeiter räumt nachts die Kasse aus

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Berlin -

Im niedersächsischen Vechta wurde ein ehemaliger Apothekenmitarbeiter zu einer Geldstrafe verurteilt, der seine Abfindung etwas aufbessern wollte: Nach seiner Kündigung ging er nachts in die Apotheke und räumte die Kasse aus.

Der 22-jährige Mann ist vom Amtsgericht Vechta nun wegen Diebstahls verurteilt worden: Mit einem Transponder, den er noch von seiner Arbeit in der Apotheke bei sich führte, war er in der Nacht in die Apotheke gegangen und hatte dort 1400 Euro gestohlen. Die muss er nun zurückzahlen – und obendrauf noch eine Strafe in Höhe von 1200 Euro.

Den Transponder habe er im Rahmen seiner Funktion als Hilfskraft in der Apotheke mit sich geführt, er sei weder Pharmazeut noch PTA oder PKA, wie das Amtsgericht auf Anfrage erklärt. Der Angeklagte hatte den Vorwürfen zuerst widersprochen: Gegen einen Strafbefehl hatte er Einspruch erhoben, sodass der Fall vergangenen August in die Hauptverhandlung gegangen wäre – eigentlich.

Denn er erschien nicht zum anberaumten Gerichtstermin. Da er dem Gericht glaubhaft darlegen konnte, dass es sich dabei lediglich um ein Missverständnis gehandelt hat, wurde jedoch auf Zwangsmaßnahmen verzichtet. In der Hauptverhandlung zog er seinen Einspruch dann umgehend zurück. Die Verurteilung ist nun rechtskräftig.

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