EU-Kommission

Europaweites E-Rezept bereits 2020

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Berlin -

Die EU-Kommission will beim Thema „Digital Health“ Druck machen und dazu die Digitalisierung des europäischen Gesundheitsmarktes an sich ziehen. Als erster Schritt sollen bereits in diesem Jahr Patientenakten und E-Rezepte zwischen neun Mitgliedsstaaten hin und her geschickt werden können. Bis 2020 sollen 22 Mitgliedstaaten einbezogen sein. Dazu hat die Brüsseler Behörde jetzt ein Maßnahmenpaket vorgelegt. Gesundheitsdaten sollen EU-weit genutzt und der Zugang zu digitalen Gesundheitstechnologien und Dienstleistungen europäisch geregelt werden.

Der demografische Wandel, ein Anstieg von chronischen Erkrankungen und Infektionskrankheiten stellten die Gesundheitsversorgung in Europa vor große Herausforderungen, heißt es in dem Papier der EU-Kommission. Digitale Technologien bieten nach Ansicht der Behörde kostengünstige Werkzeuge, um ein patientenorientiertes Modell zu entwickeln, den Zugang zu verbessern und Gesundheitssysteme robust zu gestalten. So soll digitale Technik für die Verbesserung der Gesundheitsversorgung und der medizinischen Forschung sorgen und gleichzeitig Patienten einen leichteren Zugang zu Gesundheitsdaten ermöglichen.

Dabei stehe die Sicherheit der Gesundheitsdaten der Bürger an erster Stelle, so die EU-Kommission. Der Datenschutz genieße höchste Priorität, Patienten müssten stets Zugang zu ihren Gesundheitsdaten erhalten. Das vorliegende Maßnahmenpaket berücksichtige die Vorgaben der neuen Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO), die am 25 Mai in Kraft tritt. Danach dürfen Patientendaten immer nur nach Zustimmung der Betroffenen verarbeitet werden.

Gleichzeitig solle ermöglicht werden, Gesundheitsdaten grenzüberschreitend zu teilen, so dass durch die Verwendung größerer Datensätze individuellere Diagnosen und neue medizinische Behandlungen ermöglicht werde könnten, so die Kommission. Auch sollen dadurch Epidemien besser prognostiziert werden. Die EU-Kommission will geeignete Werkzeuge implementieren, die es den Behörden ermöglichen, Gesundheitsdaten besser für die Forschung und für Reformen im Gesundheitswesen zu nutzen. Außerdem soll die Interoperabilität elektronischer Patientenakten und ein Mechanismus für die freiwillige Koordinierung der gemeinsamen Nutzung von Daten für Krankheitsvorsorge und Forschung entwickelt werden.

In ihrer Mitteilung ruft die Kommission das EU-Parlament und den Rat auf, die Vorschläge für überarbeitete Vorschriften über Informationen des öffentlichen Sektors anzunehmen. Außerdem will die Kommission in den kommenden zwölf Monaten eine hochrangige Gesprächsrunde organisieren, um die gemeinsame Nutzung von Daten des Privatsektors in den Beziehungen zwischen Unternehmen und Behörden zu erörtern.

Zurzeit sei der Austausch von Gesundheitsdaten auf Patientenakten und E-Rezepten begrenzt, schreibt die Kommission. Noch in diesem Jahr solle dieser zwischen acht bis neun Mitgliedstaaten starten. 2020 wollen danach bereits 22 Mitgliedstaaten mitmachen. Das System des Datenaustauschs müsse anschließend schrittweise ausgeweitet werden, so die Kommission. Brüssel will ein europaweites digitales Netzwerk zum Austausch aller Gesundheitsdaten schaffen.

Neben Patientenakte und E-Rezepten plant die Kommission den sicheren Austausch von genetischen Informationen und anderen wichtigen Gesundheitsdaten für die medizinische Forschung und die Entwicklung personalisierter Medizin. Bis 2025 sollen so die Genomdaten von zehn Millionen EU-Bürgern bereitgestellt werden. Aufbauend auf solchen „digitalen Patienten“ sollen Computermodelle und -simulationen sowie künstliche Intelligenz in der Medizin eingesetzt werden.

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