Europäischer Gerichtshof APOTHEKE ADHOC, 16.05.2009 17:30 Uhr
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit Sitz in Luxemburg bildet als rechtssprechendes Organ die Judikative der Europäischen Union. Der EuGH entscheidet mit Stimmenmehrheit, abweichende Meinungen werden im Urteil nicht erwähnt. Die Urteile werden von allen Richtern unterzeichnet, die an der Beratung teilgenommen haben. In öffentlicher Sitzung wird ausschließlich der Tenor der Entscheidung verkündet. Verfahren vor dem EuGH sind kostenfrei, nur ihre Anwälte müssen die Parteien selbst bezahlen.
Dem EuGH gehören 27 Richter und acht Generalanwälte an. Die EuGH-Richter werden von den Regierungen der EU-Mitgliedstaaten im gegenseitigen Einvernehmen auf sechs Jahre ernannt; eine Wiederernennung ist zulässig. Der Präsident des Gerichtshofes wird von den Richtern selbst für die Dauer von drei Jahren gewählt, auch hierbei ist eine Wiederwahl erlaubt. Der Präsident leitet die rechtsprechende Tätigkeit und die Verwaltung des Gerichtshofes. Der Gerichtshof kann als Plenum, als Große Kammer mit dreizehn Richtern oder als Kammer mit drei oder mit fünf Richtern tagen.
Der EuGH ist zuständig für Klagen der Kommission wie Vertragsverletzungsverfahren sowie für Vorabentscheidungsverfahren und Klagen anderer Organe oder Mitgliedstaaten. Entscheidungen des Gerichtes binden zwar grundsätzlich nur das anfragende Gericht, dessen Urteil wiederum theoretisch nur für den entschiedenen Einzelfall gilt. Faktisch legt der EuGH aber für alle Mitgliedstaaten verbindlich das Gemeinschaftsrecht aus.