Porträt

€ 8,10 APOTHEKE ADHOC, 15.06.2012 13:36 Uhr

Berlin - 

Tarifverträge werden meist für die Dauer von ein oder zwei Jahren vereinbart. Danach wird neu verhandelt. Die Apotheken warten dagegen seit acht Jahren auf eine „Gehaltserhöhung“: Ihr Honorar wurde zuletzt im Jahr 2004 verändert – auf der Datenbasis von 2002. Seitdem ist die Vergütung von 8,10 Euro und 3 Prozent pro Arzneimittel wie in Stein gemeißelt. Dabei sieht das Gesetz eigentlich eine regelmäßige Überprüfung vor.

 

Die Idee, das Apothekenhonorar von einem preisdegressiven prozentualen Aufschlag in ein Fixhonorar umzuwandeln, wurde im Apothekerhaus schon 1988 diskutiert. Der damalige Hauptgeschäftsführer Professor Dr. Rainer Braun hatte ein Modell errechnet und vorgestellt.

Unterstützt wurden solche Überlegungen seinerzeit von den Apothekerkammern, die den Anspruch des Heilberuflers stärken wollten. Dazu passte nicht, dass Apotheken an teureren Präparaten mehr verdienten als an günstigen. Mit der Packungspauschale sollte die Unabhängigkeit der Apotheker unterstrichen werden. Doch es gab auch warnende Stimmen, insbesondere aus den Verbänden: Die Apotheken würden sich mit der Fixpauschale dauerhaft von der wirtschaftlichen Entwicklung abkoppeln, so das Argument der Kritiker.

Eine Einigung gab es nicht, und so blieb es vorerst bei der alten Vergütung. Der Durchbruch für die Fixpauschale kam erst 2003, als die damalige Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) den Versandhandel mit Arzneimitteln erlaubte. Damit bestand die akute Gefahr, dass sich die Internetapotheken komplett auf die Hochpreiser stürzen würden. Die Mischkalkulation der Apotheken vor Ort wäre damit empfindlich gestört worden.

 

 

In der Beratung zum GKV-Modernisierungsgesetz (GMG) wurde über die Höhe der Vergütung zwischen dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) und der ABDA lange und hart verhandelt. Für die ABDA verhandelt hat neben Braun der damalige Geschäftsführer Wirtschaft, Dr. Frank Diener (heute Treuhand Hannover), und für das BMG maßgeblich der kürzlich verstorbene Staatssekretär Dr. Klaus-Theo Schröder.

Als Basis für das neue Honorar diente der Umsatz der Apotheken aus dem Jahr 2002. Auf den entsprechenden Wert plus 5 Prozent sollten die Apotheker nach der Umstellung kommen. Damit war der grobe Rahmen gesteckt. Jetzt wurden die Details des Kombimodells geklärt. Die Apotheker hatten einen prozentualen Zuschlag von 5 Prozent gefordert, am Ende landete man bei 3 Prozent.

Weil die genauen Folgen der Umstellung nicht abgeschätzt werden konnten, war zudem eine Anpassung an die wirtschaftliche Lage vorgesehen. Denn das BMG befürchtete, dass die Packungszahl ansteigen könnte und die Apotheker mit einem satten Honorarplus aus der Umstellung hervorgehen würden.

 

 

Doch es kam anders: Die Packungszahl sank um 50 Millionen Einheiten. Die Apotheker hatten damit einen Anspruch auf Ausgleich durch die Politik – eine Rückzahlung von rund 350 Millionen Euro wäre nach den festgelegten Regeln fällig gewesen. Doch die Ministerin stand im Wahljahr 2005 unter Druck und blockierte die Rückzahlung. Am Ende bekamen die Apotheken 35 Millionen Euro als Ausgleich – und wurden damit noch als Gewinner der Reform öffentlich angefeindet.

Seitdem hat sich an dem Honorar der Apotheken strukturell nichts mehr verändert. Hinzugewinne gab es nur über den Anstieg der Packungszahlen. Im variablen Teil des Honorars schlägt zudem der Anstieg der Arzneimittelpreise zu Buche – nach Angaben der ABDA allerdings nur mit 3,4 Prozent seit 2004.