Pflegeversicherung

EuGH: Weniger Pflegegeld im Ausland

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Wer als pflegebedürftiger Deutscher vorübergehend im Ausland lebt, erhält nach einem Gutachten des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zurecht weniger Leistungen aus der Pflegeversicherung. Nach Ansicht der zuständigen Generalanwältin Verica Trstenjak ist die deutsche Regelung mit dem EU-Recht vereinbar. Trstenjak hat dem Luxemburger Gericht daher empfohlen, die Klage der EU-Kommission gegen Deutschland abzuweisen.

Damit zeichnet sich im Rechtsstreit um die deutsche Pflegeversicherung ein Entscheidung zugunsten der Bundesrepublik ab. Nach der deutschen Regelung bekommen Pflegebedürftige, die in Deutschland Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung erhalten, bei einem Aufenthalt im EU-Ausland nur reduzierte Leistungen. Dabei geht es um Pflegegeld, Krankenpflege sowie Hilfsmittel wie Rollstuhl oder Krankenbett. Im Ausland ruht der Anspruch auf häusliche Pflegehilfe, die Kosten und Miete für Hilfsmittel werden nicht ersetzt.

Trstenjak hält dies für zulässig. Ihrer Ansicht nach hat die EU-Kommission den gerügten Verstoß gegen die Dienstleistungsfreiheit nicht ausreichend belegt. Zudem basiere die deutsche Regelung auf einem qualitativ hohen Standard der Pflegedienstleistungen und sei deswegen aus Gründen des Gesundheitsschutzes gerechtfertigt. Wer pflegebedürftig sei und sich außerhalb der deutschen Grenzen aufhalte, tue dies auf eigenes Risiko.

 

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