DocMorris-EuGH-Verfahren

Kein runder Tisch bei der ABDA

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Berlin -

Anfangs ging es nur um Rx-Boni für Parkinsonpatienten, jetzt steht das gesamte System der Preisbindung auf der Kippe. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) wird darüber befinden, ob ausländische Versandapotheken dem deutschen Preisrecht unterstellt werden dürfen. Die ABDA hat sich der Sache angenommen und führt das Verfahren weiter – verzichtet aber auf Hilfe aus den eigenen Reihen.

Im Ausgangsstreit hatte die Wettbewerbszentrale im Auftrag der Bayerischen Landesapothekerkammer (BLAK) gegen ein Bonusmodell der Deutsche Parkinson Vereinigung (DPV) in Zusammenarbeit mit DocMorris geklagt. Das Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG) hatte Ende Januar überraschend entschieden, die Boni-Frage dem EuGH vorzulegen.

Während die DPV sich von Anfang an von den DocMorris-Anwälten der Hamburger Kanzlei Diekmann vertreten ließ, steigt die ABDA erst in Luxemburg in den „Stellvertreterkrieg“ ein. Für die Wettbewerbszentrale hat Rechtsanwalt Dr. Claudius Dechamps von der Kanzlei Waldeck übernommen, der die Apotheker schon im Fremdbesitz-Prozess vor dem EuGH vertreten hatte.

Den ersten Showdown in Luxemburg hat DocMorris bekanntlich verloren, doch jetzt werden die Karten neu gemischt. Zwar hat der Gemeinsame Senat der obersten Bundesgerichte keine europarechtliche Relevanz gesehen, an diese Einschätzung sind die EuGH-Richter aber keineswegs gebunden. Der Richter am OLG hatte seine Entscheidung, den Fall in Luxemburg vorzulegen, mit einem Vertragsverletzungsverfahren begründet, das die EU-Kommission wegen der Preisbindung gegen Deutschland eingeleitet hat.

Weil also viel auf dem Spiel steht, hatte die Apothekerkammer Nordrhein (AKNR) der ABDA ihre Hilfe angeboten. Doch damit sei man in der Jägerstraße abgeblitzt, berichtete Justiziarin Dr. Bettina Mecking bei der Kammerversammlung in Neuss.

In den vergangenen zweieinhalb Jahren habe die Kammer zahlreiche Verfahren gegen DocMorris geführt, so Mecking. Wegen der Gewährung von Rx-Boni hat die AKNR sogar schon mehrfach Ordnungsgelder gegen die Versandapotheke erwirkt. Weil die „Zur Rose“-Tochter nicht freiwillig zahlt, wurden Vollstreckungsmaßnahmen eingeleitet.

Mecking hatte vorgeschlagen, die Expertise ihrer Kammer und der Kollegen aus Bayern in das EuGH-Verfahren einzubringen. Sie schlug ein Treffen mit der Rechtsabteilung der ABDA unter Leitung von Lutz Tisch vor, um einen gemeinsamen Schlachtplan zu entwickeln. „Aber das ist nie zustande gekommen“, so Mecking.

Aus Berlin habe es geheißen, es handele sich um ein rein europarechtliches Verfahren, insofern gebe es keine Parallelen zu den wettbewerbsrechtlichen Auseinandersetzungen der Kammer. „Da kann man als Jurist eigentlich nur drüber lächeln“, so Mecking bei der Kammerversammlung.

Geärgert hat sie außerdem der Hinweis aus der Jägerstraße, es gäbe bereits ein Rechtsgutachten zu dem Thema. „Wenn das so ist, wäre es doch schön, wenn wir dieses Gutachten auch für unsere Verfahren hätten. Wir kämpfen doch schließlich an einer Front“, so Mecking, die bei der AKNR als Geschäftsführerin den Bereich Recht verantwortet.

Dass auf der anderen Seite alle Fäden bei der Kanzlei Diekmann zusammenlaufen, sieht Mecking als Nachteil für die Apotheker im EuGH-Verfahren. Deshalb habe ihre Kammer die eigenen Fälle zusammengetragen und mit einer Einschätzung versehen nach Berlin geschickt. Aber von der ABDA habe es wieder nur geheißen, das die Kammer nichts beitragen könne, was nicht ohnehin bekannt sei. „Ich lasse das mal unkommentiert, das ist kommentierend genug“, so Mecking.

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