Nach dem EuGH-Urteil zur Rx-Preisbindung trommeln die Organisationen der Apotheker zur politischen Offensive. Flankiert werden sollen die Gespräche durch eine Kampagne. Um den Erfolg nicht zu gefährden, fordern die Kammern ihre Mitglieder auf, sich rechtskonform zu verhalten.
Für deutsche Apotheken gelte die Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) weiter. Wenige Stunden nach Verkündung des Urteils verschickten die Kammern identische Rundschreiben an ihre Mitglieder. Darin wurde erklärt, dass der Richterspruch aus Luxemburg ausschließlich für ausländische Versandapotheken gelte: „Für Sie ist wichtig, dass die Preisbindung für deutsche Apotheken durch dieses Urteil nicht berührt wird, Sie also weiterhin die Rx-Preisbindung zu beachten haben.“
„Wir werden alles daran setzen, dass diese für uns alle unbefriedigende Situation durch den Gesetzgeber korrigiert wird.“ Nach den positiven Signalen der Parteivertreter beim Deutschen Apothekertag in München werde man vorrangig über ein Rx-Versandverbot diskutieren. „Wir werden den Gesetzgeber dazu fachlich unterstützen und den bereits begonnenen Dialog gemäß den hierzu verfassten Resolutionen des Deutschen Apothekertages mit Hochdruck fortsetzen.“
An die Mitglieder wurde der Appell gerichtet: „Sie können uns dabei helfen, indem Sie diesen Prozess durch eigenes rechtskonformes Handeln unterstützen.“ Zwar würden bis zu einer Gesetzesänderung alle Apotheken zumindest vorübergehend dadurch belastet, dass ausländische Anbieter mit anderen Preisen agieren könnten. „Dennoch macht es in der Gesamtschau mehr Sinn, die Preisbindung innerhalb des Berufsstandes notfalls mit rechtlichen Mitteln zu verteidigen.“
So sei bereits signalisiert worden, dass Verstöße gegen das Preisrecht seitens der Aufsichtsbehörden unterbunden würden, hieß es etwa aus Bayern und Westfalen-Lippe. Tatsächlich hatte die bayerische Gesundheitsministerin Melanie Huml (CSU) gestern ein restriktives Vorgehen angekündigt: „Wenn inländische Versandapotheken gegen die Preisbindung verstoßen, werden wir das nicht hinnehmen. Es gilt weiterhin Recht und Gesetz – und damit die Preisbindung für verschreibungspflichtige Arzneimittel in Deutschland.”
Die Kammern appellieren an die Vernunft ihrer Mitglieder: „Wir haben die Hoffnung, dass wir uns auf den anstehenden Dialog mit dem Gesetzgeber konzentrieren können und bedanken uns vorab für Ihre Bereitschaft, diesen Weg, auch wenn dies mitunter schwer fallen wird, mit uns zu gehen.“ Man werde sich mit aller Kraft für den Erhalt des bewährten Systems zugunsten der Patienten einsetzen.
Ganz direkt wird das Thema in einer Information für die Kunden angesprochen: Die Entscheidung betreffe ausschließlich den grenzüberschreitenden Versandhandel mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln und nicht die Preisbindung in Deutschland. „Die deutschen Apotheken haben unverändert die Preisbindung zu beachten und dürfen keine Boni oder Rabatte gewähren.“ Bei Verstößen drohten den Apotheken Untersagungsverfügungen durch die Aufsicht sowie wettbewerbsrechtliche und berufsrechtliche Maßnahmen der Apothekerkammer.
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