Kommentar

Die Zyniker aus Luxemburg Patrick Hollstein, 19.10.2016 11:26 Uhr

Berlin - 

Mit seinem Boni-Urteil stellt der EuGH seine bisherige Rechtsprechung auf den Kopf. Die Richter kassieren auf zwölf Seiten das verbriefte Recht der Mitgliedstaaten, über das Niveau, auf dem sie den Gesundheitsschutz organisieren, selbst zu entscheiden. Allgemeine Erwägungen sollen künftig nicht ausreichen, Risiken müssen bereits eingetreten und statistisch nachgewiesen sein. Die Abwärtsspirale ist in Gang gesetzt. Ein Kommentar von Patrick Hollstein.

Schon die Art und Weise, wie die deutsche Rx-Festpreisbindung nach Luxemburg gekommen ist, kann als skandalös bezeichnet werden: Gesetzgeber und oberste Gerichte hatten entschieden, doch das Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG) ließ sich nicht beirren und legte den Rechtsstreit zwischen Parkinson-Vereinigung und Wettbewerbszentrale vor. Dass er den Rechtsbeugern und Zechprellern von DocMorris den roten Teppich ausrollte, spielt nun keine Rolle mehr: Der Vorsitzende Richter dürfte zu den wenigen Gewinnern des aktuellen Urteils gehören.

Der EuGH rüttelt mit seinem Urteil an den Grundfesten der europäischen Gesundheitssysteme. Künftig soll es nicht mehr ausreichen, dass die Mitgliedstaaten hinreichend begründet darlegen, warum sie bestimmte Beschränkungen im Sinne des Gesundheitsschutzes für notwendig halten. Das Kind muss vielmehr erst in den Brunnen gefallen sein: Im Zweifelsfall muss anhand statistischer Daten objektiv nachgewiesen werden, dass eine Maßnahme geeignet ist, um Gefahren abzuwenden.

Das Argument, dass gesundheitlich geschwächte Patienten, gerade solche mit geringem Einkommen, nicht erst die billigste Apotheke suchen müssen, fegten die Zyniker aus Luxemburg mit demselben Argument davon: Wo denn bitte die „relevanten wissenschaftlichen Untersuchen“ seien?

Stattdessen basteln sich die Richter ihr eigenes Weltbild zusammen: Vor-Ort-Apotheken könnten doch mit Rezepturen punkten. Weil der Trend weg vom Fertigarzneimittel geht? Preiswettbewerb könne die flächendeckende Versorgung sichern, weil sich dann Apotheker entscheiden könnten, in weniger umkämpfte ländliche Regionen zu flüchten. Weil es dort Ärzte en masse, aber kein Internet gibt?

Der EuGH versteigt sich sogar zu der – wissenschaftlich übrigens auch nicht untermauerten – These, dass auch in Deutschland Preiswettbewerb einziehen könnte. Das sei nicht nur im Sinne der Patienten, sondern auch des Binnenmarkts: Ein wirksamer Gesundheitsschutz verlange nämlich, dass Arzneimittel zu angemessenen Preisen verkauft werden. Mit anderen Worten: Die EU beansprucht die Kontrolle über die Gesundheitsversorgung.

So wird den Apothekern noch unter die Nase gerieben, dass gerade wegen des Fremdbesitzverbots ausländische Kapitalgesellschaften Unterstützung brauchen. Abgesehen davon, dass das Urteil aus dem Jahr 2009 unter den aktuellen Maßstäben wohl keinen Bestand hätte: Genau dieses Argument zeigt, wie wenig die Richter das System verstanden haben.

Ein Rx-Versandverbot als Plan B können sich die Apotheker wohl abschminken. Denn auch wenn der EuGH diese Maßnahme 2004 explizit erlaubt hat: Ausländische Versandapotheken müssen laut aktuellem Urteil einen bestmöglichen Zugang zum deutschen Markt bekommen – irgendein Pseudo-Patientenverband und ein dazu passender Richter würden sich sicher finden, um den Sachverhalt erneut nach Luxemburg zu tragen.

Das Urteil setzt das Marktortprinzip außer Kraft. Bislang mussten sich ausländische Anbieter an die Regeln des Landes halten, in dem sie Geschäfte machen wollten. Nun muss Rücksicht genommen werden auf die besonderen Belange von „Exil-Unternehmern“ wie DocMorris, die ins Ausland gehen mussten, um die deutschen Regeln zu umgehen. Spannend wäre übrigens auch die Frage, ob der EuGH etwa bei Fragen zur steuerrechtlichen Behandlung ähnlich entscheiden würde.

Absurd ist der Richterspruch nicht nur wegen seiner Widersprüche, sondern auch, weil er eine Abwärtsspirale auslösen kann: Wenn der deutsche Gesetzgeber die Preisbindung aufhebt, benötigen die EU-Versender wieder einen Vorsprung.

In der Öffentlichkeit wird das Urteil positiv aufgenommen werden, weil es unpopulär ist, gegen Preiswettbewerb zu sein, und weil die Apotheker 2009 ihre „Pfründe“ sichern konnten. Die Versorgungsrealität wird sich verändern, weil es für kranke Menschen einen Unterschied macht, ob sie sich eine wohnortnahe Versorgung inklusive Beratung leisten können. Den Patienten und der EU haben die Richter mit ihre seltsamen Entscheidung keinen Gefallen getan.