Am 23. Januar hatte der Gesundheitsausschuss des Bundestages über die Forderung von Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beraten, das Fremd- und Mehrbesitzverbot für Apotheken aufzuheben. In nicht öffentlicher Sitzung war der Antrag durchgefallen; der Ausschuss empfiehlt ebenso wie die mitberatenden Gremien, den Antrag im Bundestag abzulehnen. Der Bericht des Abgeordneten Frank Spieth von der Fraktion Die Linke. gibt Aufschluss über die Argumente der Ausschussmitglieder.
Demnach hatte die Fraktion der CDU/CSU den Grünen vorgeworfen, grundlos funktionierende mittelständische Strukturen zerschlagen zu wollen. Der Verweis auf die fehlende Verhandlungsmacht gegenüber den Pharmaunternehmen sei unsinnig, weil die Einzelapotheken an den von den Krankenkassen mit den Unternehmen verhandelten Rabattverträgen nicht beteiligt seien. Sollten Ausstattung und Betrieb von Einzelapotheken tatsächlich zu teuer sein, werde dies zudem der Markt regeln. Der genannte Einsparbetrag sei darüber hinaus unrealistisch und könne allenfalls bei einer Zerstörung des ganzen Systems erreicht werden. Im Übrigen könne ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs nicht antizipiert werden.
Die Fraktion der SPD kritisierte laut Spieth, die Aufhebung des Fremd- und Mehrbesitzverbots werde vor allem den auf den Markt drängenden kapitalkräftigen Unternehmen nutzen. Durch die jetzt schon bestehenden Verbindungen zwischen Pharmaunternehmen und Großhandel bestehe die Gefahr einer vollständigen vertikalen Konzentration, wenn nun auch noch die Apotheken „in die gleichen Hände“ kämen. Damit sei auch nicht mehr auszuschließen, dass in der Folge Pharmaunternehmen direkten Zugriff auf Patientendaten erhielten. Dies müsse in jedem Fall verhindert werden.
Die Fraktion der FDP forderten laut Spieth den Nachweis, dass durch eine Aufhebung des Fremd- und Mehrbesitzverbotes die Versorgung mit Arzneimitteln besser würde. Das gelinge jedoch nicht. In den beispielhaft genannten anderen Ländern sei die Beratungsqualität in den Apotheken im Übrigen niedriger als in Deutschland mit seiner sehr guten Versorgung. Ohnehin stellten die Antragsteller in dem sich ergebenden Interessenkonflikt zwischen wirtschaftlichen Überlegungen und Gesundheitsaspekten einseitig die Ökonomie in den Vordergrund. Auch griffen die Überlegungen zu kurz, da etwa Festbeträge, die „Bonus-Malus-“ oder die „Aut-idem-“Regelung nicht hinterfragt würden.
Die Fraktion Die Linke. verwies auf die gesetzgeberischen Entscheidungen der letzten Jahre, nach denen die Apotheken im Bereich der verschreibungspflichtigen Arzneimittel ohnehin keine Preisgestaltungsmöglichkeiten mehr hätten. Der Antrag sei deshalb überholt. Zu befürchten sei demgegenüber, dass die Beratung der Patienten nach der Aufhebung des Fremd- und Mehrbesitzverbotes schlechter werde.
Die Grünen verwiesen laut Spieth auf die Erfahrungen der Nachbarländer ohne Fremd- und Mehrbesitzverbot. Diese zeigten, dass die gegen die Aufhebung des Verbots angeführten Argumente einer Überprüfung nicht standhielten. Dort sei die Arzneimittelsicherheit nicht gefährdet und die Versorgung auch im ländlichen Raum gesichert. Mit Blick auf die zu erwartenden Urteile des Europäischen Gerichtshofs sei es sinnvoll, sich frühzeitig Gedanken über die nötigen Regelungen zu machen, um die Gestaltungsoptionen ohne Zeitdruck nutzen zu können.
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