Der Bundesrat fordert ein Verbot des Versandhandels mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln. Die Ländermehrheit stimmte für den Antrag von Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml (CSU). Obwohl sich die SPD-regierten Länder enthielten, fand sich eine knappe Mehrheit. Damit ist jetzt Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) am Zug. Er will zwar den Rx-Versandhandel ebenfalls verbieten, das Thema aber aus dem Arzneimittel-Versorgungsstärkungsgesetz (AM-VSG) heraushalten.
In der Abstimmung über den Antrag Bayerns gab es zunächst Verwirrung. Sitzungsleiterin Malu Dreyer, SPD-Ministerpräsidentin von Rheinland-Pfalz, hatte zunächst eine „Minderheit“ für Bayerns Antrag ausgezählt. Damit wäre der Antrag abgelehnt worden. Dann folgte eine Kontrolle: „Oh Gott, oh Gott“, flüsterte Dreyer ins Mikrofon. Es wurde ein zweites Mal ausgezählt. Dabei gab es eine knappe Mehrheit von 37 Stimmen für die Forderung nach einem Rx-Versandverbot. Über den Antrag Schleswig-Holsteins mit der „weicheren“ Variante wurde daraufhin nicht mehr abgestimmt.
Allerdings stellte für die Bundesregierung Ingrid Fischbach (CDU), parlamentarische Staatssekretärin im Bundesgesundheitsministerium, in der kurzen Aussprache klar, dass die Aufnahme eines Rx-Versandverbotes in die laufende Beratung des AM-VSG „nicht hinnehmbar“ sei. Dies führe sonst zu einer Verzögerung der Beratung. Die Bundesregierung freue sich im Anschluss über eine „gute und faire Diskussion“ über die Antwort auf das EuGH-Urteil.
Außerdem äußerte sich Fischbach distanzierter zum Rx-Versandverbot. Die Bundesregierung prüfe ob und gegebenenfalls welche Maßnahmen ergriffen werden müssen“, so Fischbach. Ziel sei, keine ungerechte Lastenverteilung zwischen inländischen Apotheken und ausländischen Versandapotheken hinzunehmen. Eine Ungleichbehandlung müsse ausgeschlossen werden. Fischbach: „Die Prüfung der Bundesregierung ist noch nicht abgeschlossen.
Zuvor hatte sich noch einmal Bayerns Gesundheitsministerin Huml für das Rx-Versandverbot stark gemacht: Ziel müsse es sein, die Preisbindung für die Abgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel an den Endverbraucher in Deutschland ausnahmslos verbindlich zu machen. „Ein Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln erscheint hierfür nicht nur geeignet, sondern auch erforderlich“, so der Antrag Bayerns.
Eine andere, ebenso rechtsklare Regelung, mit der dieses Ziel erreicht werden könne und die auch den unions- und verfassungsrechtlichen Anforderungen genüge, sei nicht ersichtlich. Auch nach dem Recht der EU erscheine ein solches nationalstaatliches Verbot möglich. Bislang sei auf EU-Ebene auch nicht beanstandet worden, dass die überwiegende Mehrheit der Mitgliedstaaten den Versandhandel mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln verboten habe und nur sieben Mitgliedstaaten ihn erlaubt hätten: Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Niederlande, Schweden und Großbritannien.
Der Bundesrat schloss sich mit seiner Zustimmung der Ansicht von Bayerns Gesundheitsministerin an, dass ein Rx-Versandverbot das kleinere Übel sei: Es schränke zwar die Berufsausübungsfreiheit ein und greife auch in Rechtspositionen von Vor-Ort-Apotheken mit Versanderlaubnis ein. Dieser Eingriff sei gerechtfertigt, um die Gesundheit der Bevölkerung durch eine flächendeckende Arzneimittelversorgung sicherzustellen. Ein Verbot berühre weder die Apothekenbetriebserlaubnis noch die Versandhandelserlaubnis der betroffenen Apotheken. Die Versandhandelserlaubnis wird aber dann nur noch den OTC-Versandhandel umfassen.
Die wirtschaftlichen Auswirkungen eines Verbots des Rx-Versandhandels halten sich danach in überschaubaren Grenzen. Nach ABDA-Angaben besitzen von insgesamt rund 20.250 öffentlichen Apotheken in Deutschland rund 2900 eine Versandhandelserlaubnis. Allerdings betreiben davon nur rund 150 einen aktiven Versandhandel; insgesamt vereinen knapp 30 große Versandapotheken 90 Prozent des Umsatzes. Während der Umsatz mit nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln seit Einführung des Versandhandels in Deutschland stetig ansteige, sei der Umsatz mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln rückläufig, heißt es im Antrag. 2015 seien nur vier Millionen Rx-Packungen im Versand abgegeben worden.
Die bewährte Arzneimittelversorgung und Beratung durch die Apotheken vor Ort sei durch die aktuelle Rechtsprechung gefährdet, heißt es im Antrag. „Deshalb ist ein Versandhandelsverbot unumgänglich“, so Huml. Sie fügte in der heutigen Sitzung hinzu: „Die Apotheken vor Ort sind wichtige Gesundheitsdienstleister. Kein Versandhandel und keine Online-Apotheke kann sie ersetzen. Persönliche Beratung, Nacht- und Notdienste, kurzfristige und Notfallversorgung – all das können nur öffentliche Apotheken leisten.“
Das Schicksal des heute angenommenen Antrags ist aber ebenfalls ungewiss. Denn er zielt auf eine Lösung im Rahmen des Arzneimittel-Versorgungsstärkungsgesetzes (AM-VSG) ab. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) lehnt eine Regelung im AM-VSG auf verfahrenstechnischen Gründen ab. Wie bereits berichtet, will das BMG das Rx-Versandverbot als eigenständiges Gesetz vorlegen. Das hatte ein BMG-Vertreter bereits im Gesundheitsausschuss des Bundesrates angekündigt. Auch BMG-Staatssekretär Lutz Stroppe hatte sich dazu ablehnend geäußert. „Da bin ich skeptisch“, sagte Stroppe mit Blick auf die Erfolgsaussichten des Antrags aus Bayern. Außerdem gebe es in der Koalition über das Rx-Versandverbot noch keinen Konsens.
Grund für die Ablehnung einer Regelung innerhalb der Beratungen zum AM-VSG ist das für ein Rx-Versandverbot notwendige Notifizierungverfahren in der EU, weil eine solche Maßnahme einen Eingriff in den Binnenmarkt darstellt. Damit geriete die Verabschiedung des AM-VSG noch in dieser Wahlperiode in Gefahr. Darauf will sich Gröhe nicht einlassen.
Das Notifizierungsverfahren stellt aber ein eigenständiges Verbotsgesetz vor Probleme. Danach müsste der Kabinettsentwurf zur Notifizierung in der EU angemeldet werden. Dann beginnt eine drei- bis sechsmonatige „Stillhaltefrist“. Innerhalb dieser Zeit können EU-Mitgliedstaaten sich zum Gesetzentwurf äußern und Fragen stellen. Der Gesetzentwurf darf danach im Rahmen der parlamentarischen Beratung nicht mehr verändert werden, da sich die Notifizierung auf den Wortlaut des eingereichten Gesetzes bezieht. Das setzt voraus, dass der Kabinettsentwurf auch mit den Koalitionsfraktionen bereits abgestimmt sein muss. Sollte es in der Beratung des Parlaments trotzdem Änderungen geben, müsste ein neues Notifizierungsverfahren starten.
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