Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in einem aktuellen Urteil seine restriktivere Auslegung des Arzneimittelbegriffs erneut bestätigt. Im Rahmen der Abgrenzungsproblematik von Arznei- und Lebensmitteln stellen die Luxemburger Richter wiederholt fest, dass die Einordnung als Arzneimittel im Wesentlichen von der pharmakologischen Wirkung des jeweiligen Präparats abhängt: Lässt sich diese - in Abhängigkeit des jeweils aktuellen Forschungsstandes - nicht wissenschaftlich nachweisen, so handelt es sich nach Ansicht des EuGH nicht um ein Arzneimittel.
Mit dem jetzigen Urteil zu Red-Rice-Kapseln des deutschen Herstellers Hecht Pharma bestätigt der EuGH seine bisherige Rechtssprechung: Bereits 2007 entschieden die Richter, dass Knoblauchkapseln keine Arzneimittel sind. Damals stellte der EuGH fest: Stoffe die auf den menschlichen Körper einwirken, sich aber nicht nennenswert auf den Stoffwechsel auswirken, sind keine Arzneimittel.
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