Der Europäische Gerichtshof (EuGH) wird am 11. September sein Urteil zur Krankenhausbelieferung durch öffentliche Apotheken verkünden. Die EU-Kommission hatte Deutschland nach langen Verhandlungen im März 2007 in Luxemburg verklagt. Ihrer Meinung nach verstoßen verschiedene Vorschriften des deutschen Apothekengesetzes zur Klinikversorgung gegen das Grundprinzip des Freien Warenverkehrs.
Dagegen hatte Generalanwalt Yves Bot im April in seinen Schlussanträgen den EU-Richtern empfohlen, die Klage der EU-Kommission abzuweisen. Zwar seien die strittigen Vorschriften aus Paragraph 14 Apothekengesetz durchaus geeignet, den freien Warenverkehr zu beeinträchtigen. Laut Bot sind sie jedoch ein gerechtfertigtes und angemessenes Mittel für den Gesundheitsschutz.
Für Beobachter war insbesondere die Argumentation des EuGH-Gutachters von großem Interesse, da dieser den qualitativen Aspekten der Gesundheitsversorgung Vorrang vor dem Binnenmarkt einräumte: Laut Bot hat jeder Mitgliedstaat darüber zu befinden, „welches Schutzniveau er für die Gesundheit der Bevölkerung sicherstellen möchte und wie dieses Niveau unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit erreicht werden soll“. Wie die Bundesrepublik sieht Bot den Apotheker als „festen Bestandteil des therapeutischen Teams“.
Bot weiter: „Die Umsetzung der Pflicht zur Beratung und zur Überwachung durch einen externen Apotheker setzt somit seine persönliche Anwesenheit im Krankenhaus in regelmäßigen Abständen sowie seine Verfügbarkeit im Notfall voraus. Dies bedeutet zwangsläufig, dass er seine Tätigkeit in Krankenhausnähe ausübt, weil er, wie die Kommission ausgeführt hat, auch in seinen Geschäftsräumen anwesend sein muss, um für die Allgemeinheit erreichbar zu sein.“
Bot teilte die Ansicht der Bundesregierung, dass sich weder die Auswahl der Arzneimittel noch deren Überwachung von der fachlichen Beratung trennen lassen. Die Schlussanträge des Generalanwalts dient den EU-Richtern zur Urteilsfindung; in mehr als der Hälfte aller Fälle folgen die Richter Statistiken zufolge den Empfehlungen. Bot wird auch im Vorlageverfahren zur DocMorris-Apotheke in Saarbrücken als Generalanwalt auftreten. Die mündliche Verhandlung findet am 3. September, also wenige Tage vor dem Urteil zur Krankenhausversorgung, statt.
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