EuGH-Urteil

Apotheker fordert Sonder-DAT Lothar Klein, 31.10.2016 10:38 Uhr

Berlin - 

Aus Sorge um die Existenz der Apotheken und die Arbeitsplätze der Mitarbeiter fordert ein Apotheker aus Witten im Ruhrgebiet einen außerordentlichen Deutschen Apothekertag (DAT) noch in diesem Jahr. Heiko Gottsch, Inhaber der Brunnen-Apotheke in Witten, hat für die Mitgliederversammlung des Apothekerverbandes Westfalen-Lippe (AVWL) am kommenden Samstag einen entsprechenden Antrag vorgelegt.

„Angesichts der bisher größten Herausforderung, die unser Berufsstand in seiner Geschichte zu bewältigen hat und die außerordentliche Maßnahmen rechtfertigt, fordert die Mitgliederversammlung den Verband auf, sich beim Geschäftsführenden ABDA-Vorstand dafür einzusetzen, einen eintägigen außerordentlichen Deutschen Apothekertag noch in diesem Jahr durchzuführen“, lautet der Antrag.

Mit der Entscheidung des EuGH zur Preisbindung bei Medikamenten werde sich die Arzneimittelversorgung in Zukunft fundamental ändern, ist Gottsch überzeugt. Der Sonder-DAT solle in erster Linie der inhaltlichen, konstruktiv-kritischen Auseinandersetzung mit der relevanten Fragestellung dienen. „Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) soll darlegen, wie die ‚oberste Priorität‘, die flächendeckende und wohnortnahe Arzneimittelversorgung, zukünftig sichergestellt wird“, fordert Gottsch.

Neben dem BMG sollen zum Sonder-DAT auch Politiker der im Bundestag vertretenen Fraktionen zu entsprechenden Statements eingeladen werden. Von der ABDA verlangt der Apotheker „Alternativkonzepte“, wie Rechtssicherheit und Zukunftsfähigkeit für die deutschen Apotheken sichergestellt werden könne – mit oder auch ohne Hilfe der Politik.

Damit das Begehren nicht an formalen Aspekten scheitert, soll der außerordentliche DAT nicht als Hauptversammlung, sondern als „Diskussionsforum“ stattfinden. „Neben den Delegierten ist eine breite Beteiligung der Apotheker von der Basis anzustreben“, so Gottsch.

Ursprünglich wollte Gottsch bei dieser Gelegenheit auch Statements der Kandidaten für das Amt des ABDA-Präsidenten hören und mit ihnen diskutieren. Nach den Verzicht von Hamburgs Kammerpräsident Kai-Peter Siemsen hat sich dieser Aspekt des Antrags erledigt.

Die Motivlage für diesen Antrag sei vielschichtig, sagt Gottsch. „Zum einen habe ich nach dem EuGH-Urteil ganz reale Existenzsorgen – und zwar nicht nur für mich, sondern auch für meine ausschließlich weiblichen Angestellten und deren Familien. Zum anderen bin ich empört darüber, wie ein einzelner Generalstaatsanwalt und einige Richter am EuGH für einen kompletten Paradigmenwechsel in der deutschen Gesundheitspolitik sorgen können und die Bundesregierung so düpieren dürfen“, so der Apotheker aus Witten.

Ganz besonders denke er aber an die Patienten und Verbraucher, die heute noch überwiegend von der veröffentlichten Meinung die „Geiz ist Geil“-Mentalität eingetrichtert bekämen. Wenn morgen aber die Akut- oder Notversorgung weit entfernt liege, weil die nächste Apotheke weit entfernt sei, müssten sie dann die Zeche bezahlen.

Gottsch: „Meine feste Überzeugung ist, dass hier schnell und massiv gegengesteuert werden muss. Dazu muss nicht nur Berufsöffentlichkeit erreicht, sondern auch die Öffentlichkeit und gerade die Politik sensibilisiert und zum Handeln aufgefordert werden. Ein solches Signal wird der außerordentliche Deutsche Apothekertag geben.“

Am kommenden Samstag wird die Mitgliederversammlung des AVWL über den Antrag abstimmen. Sollte er eine Mehrheit finden, wird der AVWL das Anliegen an die ABDA in Berlin richten. In der ABDA-Satzung sind Regularien für einen außerordentlichen DAT nicht vorgesehen. Apothekertage einschließlich der Hauptversammlung werden vom ABDA-Präsidenten eingeladen und müssen acht Wochen vorher angekündigt werden.