Altersgrenze

EuGH: Alte Ärzte müssen Nachwuchs weichen

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Krankenkassen dürfen Ärzten im Rentenalter die Zulassung entziehen. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden. Interessant ist die Begründung der EU-Richter: Im deutschen System rechtfertigt aus ihrer Sicht nicht der Schutz der Patienten die Altersgrenze, sondern die Berufschancen von Jungmedizinern.

Geklagt hatte eine Zahnärztin aus Dortmund, die auch nach ihrem 68. Lebensjahr Kassenpatienten behandeln wollte. Das Sozialgericht Dortmund hatte dem EuGH mehrere Fragen zur Vereinbarkeit der Altersgrenze mit einer europäischen Richtlinie vorgelegt. Die Luxemburger Richter kamen zu dem Schluss, dass die Mitgliedstaaten für die Ausübung des Arztberufes durchaus Altersgrenzen festlegen dürfen, um die Gesundheit der Patienten zu schützen.

Allerdings ist die deutsche Regelung aus Sicht der EU-Richter widersprüchlich, da sie nur die Kassenzulassung betrifft. Der Bezug zum Gesundheitsschutz fehle, wenn Ärzte und Zahnärzte auch danach Patienten privat behandeln dürften. Der Entzug der Kassenzulassung reichte den EU-Richtern in diesem Fall nicht aus.

Dagegen sei eine Altersgrenze gerechtfertigt, wenn damit die Berufschancen zwischen den Generationen ausgeglichen werden: „Das Alter von 68 Jahren erscheint hinreichend weit fortgeschritten, um als Endpunkt der Zulassung als Vertragszahnarzt zu dienen“, so der EuGH.

Jetzt muss das Sozialgericht Dortmund entscheiden, welches Ziel mit der Altersgrenze verfolgt wird. Bei Vorabentscheidungsersuchen geht das Verfahren zurück an das vorlegende Gericht. Entscheidend ist das alles aber nicht mehr, denn die Realität war schneller als der EuGH: Mit dem GKV-OrgWG wurde die Altersgrenze für Ärzte und Zahnärzte rückwirkend zum 1. Oktober 2008 aufgehoben. Bereits 2007 wurde mit dem GKV-WSG die Beschränkung beim Eintrittalter von 55 Jahren gestrichen. Auch für Apotheker gibt es keine Beschränkungen.

Überhaupt war die Regelung im Vergleich zu anderen Berufsgruppen auch vorher moderat: Der EuGH hat in einem Parallelverfahren entschieden, dass Bundesländer - in diesem Fall Hessen - Bewerber für die Berufsfeuerwehr ablehnen dürfen, wenn sie älter als 30 Jahre alt sind. Die Begründung: Um Brände zu löschen und Menschen zu retten, müssen sie körperlich fit sein.

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