Petition

Tierheilpraktiker im Bundestag

, Uhr
Berlin -

Der Bundestag muss sich noch einmal mit homöopathischen und naturheilkundlichen Arzneimitteln in der Tiermedizin befassen. Heute erreichte eine entsprechende Petition das notwendige Quorum von 50.000 Unterstützern. Die Initiatoren fordern, dass eine EU-Verordnung für Tierarzneimittel nicht umgesetzt wird. Mit dieser soll die Anwendung entsprechender Produkte zur Pflege, Fütterung und Prophylaxe durch Tierhalter und Tierheilpraktiker eingeschränkt werden.

Die EU-Kommission hatte vor zwei Jahren einen Vorschlag für eine Verordnung über Tierarzneimittel vorgelegt. Ziel ist es, den Einsatz von Antibiotika in der Tierhaltung zu beschränken. Die Kooperation deutscher Tierheilpraktiker-Verbände und der Verband Artgerechte Tiergesundheit begrüßt das Anliegen; die Richtlinie schieße aber weit über das Ziel hinaus und führe zu gegenteiligen Folgen. Sinnvolle Alternativen der Naturheilkunde würden unnötig bürokratisiert und in der Anwendung stark eingeschränkt.

Der Einsatz von naturheilkundlichen Arzneimitteln und Mitteln zur Prophylaxe werde durch zusätzliche, aufwändige Zulassungsverfahren erschwert, so die Kritik. Auch Produkte zur Tierpflege, zur ergänzenden Fütterung und natürlichen Gesunderhaltung sollen danach künftig als Tierarzneimittel zugelassen werden müssen. Dies verringere nicht nur die Auswahl, sondern verteuere diese Mittel durch neue Zulassungsverfahren, kritisieren die Verbände.

Nach dem EU-Vorschlag sollen Tiere nur noch Medikamente erhalten dürfen, die ausdrücklich als Tierarzneimittel zugelassen oder registriert sind. „All das würde den Einsatz von zur Zeit noch erhältlichen, naturheilkundlichen Arzneimitteln und Mitteln zur Gesunderhaltung, wie Kräuter, faktisch unmöglich machen. Die Verordnung kann dazu führen, dass eine ganze Reihe von Medikamenten pflanzlichen Ursprungs, homöopathische Arzneimittel und handelsübliche Pflegemittel und Nahrungsergänzer vom Markt verschwinden und die wenigen verbleibenden allein auf Verschreibung des Tierarztes erhältlich sind“, so die Kritik.

Damit stiegen nicht nur die Kosten für den Tierhalter immens; außerdem sei der seit Jahrhunderten bestehende Berufszweig der Tierheilpraktiker in Existenzgefahr. Wirtschaftlich betroffen wären auch Hersteller von naturheilkundlichen Arzneimitteln, die für jede Tierart speziell eine Zulassung beantragen müssten.

Auch Bio-Landwirte wären besonders hart betroffen, da die neue Verordnung im krassen Widerspruch zur geltenden Bio-Verordnung stehe, wonach die Behandlung mit alternativmedizinischen Präparaten Vorrang haben muss vor einer Behandlung mit chemisch-synthetischen Arzneimitteln.

Nach dem Erfolg der Petition muss sich der Bundestag nochmals mit dem Thema befassen und den betroffenen Verbänden die Möglichkeit geben, im Rahmen einer Anhörung ihre Argumente vorzutragen.

Newsletter
Das Wichtigste des Tages direkt in Ihr Postfach. Kostenlos!

Hinweis zum Newsletter & Datenschutz

Neuere Artikel zum Thema
Mehr aus Ressort
Rettungsdienstes ins Sozialgesetzbuch aufnehmen
Nach Notfallzentren: Auch Rettungsdienst vor Reform
Ärztepräsident zeigte sich offen
BMG lehnt „Teilzeit-Krankschreibungen“ ab
Zeitfresser bei der Abgabe
Engpasszuschlag im Apothekenhonorar

APOTHEKE ADHOC Debatte